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Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus: Förderung und Umsetzung 2026

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    Ja, Ihr Mehrfamilienhaus ist in den meisten Fällen förderfähig. Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ zahlt 1.300 Euro pro Stellplatz für die Vorverkabelung, 1.500 Euro für eine installierte Wallbox und bis zu 2.000 Euro für bidirektionale Ladepunkte. Voraussetzung: eine Mindestanzahl elektrifizierter Stellplätze oder ein angemessener Anteil der Vorverkabelung aller Plätze. Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und kleine Unternehmen haben eine Einreichungsfrist im Jahr 2026, für Wohnungsunternehmen gilt eine frühere Frist.


    Kurz gesagt:

    • Die Fördermittel von 500 Millionen Euro im Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ werden nach dem Windhundprinzip verteilt und sind bei späterem Zögern schnell erschöpft.
    • Für die Förderung sind mindestens einige elektrische Stellplätze oder eine Vorverkabelung notwendig, wobei lediglich nicht-öffentliche Flächen förderfähig sind.
    • Die maximale Förderung pro Stellplatz liegt bei 1.300 Euro für Vorverkabelung, 1.500 Euro für eine Wallbox und bis zu 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden.
    • Frühzeitige Angebotsanfragen, eine Lastgangmessung und die parallele Planung umfassender Bau- und Netzanschlusskosten sind entscheidend für den Projekterfolg.
    • Ein ganzheitlicher Bauansatz von Anfang an spart langfristig Kosten und ermöglicht eine spätere unkomplizierte Erweiterung der Ladeinfrastruktur.

    Was das Förderprogramm 2026 für Mehrfamilienhäuser abdeckt

    Das Programm heißt offiziell „Laden im Mehrparteienhaus“ und hat ein Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro. Das klingt viel. Ist es auch, aber eben nicht unendlich, und genau das ist der Haken, den viele Eigentümergemeinschaften unterschätzen.

    Wichtig zu wissen: Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben, also nach Eingangsdatum der Anträge, nicht nach Dringlichkeit oder Projektgröße.

    Wer zu spät antragt, riskiert, dass das Förderbudget bereits erschöpft ist und kein Zuschuss mehr verfügbar ist. Journalistische Berichte warnen deswegen explizit vor Zögern und empfehlen, frühzeitig aktiv zu werden.

    Die Antragsabwicklung erfolgt digital über ein Portal des Projektträgers PwC, der die Anträge nach Eingangsdatum bearbeitet.

    Was gefördert wird, ist klar umgrenzt:

    • Netzanschluss, Kabelverlegung und Zählerinstallation
    • Ladehardware inklusive Wallbox oder bidirektionalem Ladepunkt
    • Bauliche Maßnahmen wie Durchbrüche und Verteilerkästen

    Nicht gefördert werden dagegen Leasingraten für Fahrzeuge oder reine Planungsleistungen ohne bauliche Umsetzung. Wer glaubt, er könne sich die komplette Beratungsphase über den Fördertopf finanzieren lassen, irrt sich.

    Wer darf einen Förderantrag stellen?

    Die Antragsberechtigung ist breiter gefasst, als viele annehmen, aber nicht grenzenlos. Vier Gruppen kommen infrage:

    1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), vertreten durch die Verwaltung nach entsprechendem Beschluss.
    2. Private Vermieter, die Stellplätze an Mietparteien vermieten oder selbst nutzen.
    3. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern sie Eigentümer der betroffenen Immobilie sind.
    4. Wohnungsunternehmen, für die eine eigene, frühere Frist gilt (15. Oktober 2026, meist im Wettbewerbsverfahren).

    Grundsätzlich müssen einige Stellplätze elektrifiziert werden oder ein gewisser Anteil vorverkabelt sein, um förderfähig zu sein. Und es zählen nur nicht öffentliche Stellplätze, also Tiefgaragen, Innenhöfe oder private Parkflächen.

    Ein Punkt sorgt regelmäßig für Verwirrung: Einzelne Mieter können keinen eigenen Förderantrag stellen. Das Recht liegt bei der WEG, dem Vermieter oder dem Wohnungsunternehmen. Wer als Mieter eine Ladestation will, muss über die Verwaltung oder den Eigentümer gehen.

    Wie hoch ist die Förderung pro Stellplatz genau?

    Die Fördersätze sind gestaffelt nach Ausbaustufe, und diese Staffelung lohnt sich genauer anzusehen, weil sie direkt die Investitionsentscheidung beeinflusst.

    AusführungFörderbetrag pro StellplatzBemerkung
    Vorverkabelung (Leerrohre, Kabel)1.300 €Ohne Ladepunkt, spätere Nachrüstung möglich
    Wallbox installiert1.500 €Betriebsbereiter Ladepunkt bis 22 kW
    Bidirektionales Ladenbis 2.000 €Fahrzeug kann Strom zurückspeisen

    Die maximale Ladeleistung pro Punkt liegt bei 22 kW, das ist die technische Obergrenze des Programms. Gefördert werden Netzanschlusskosten, Kabel, eichrechtskonforme Zähler, die Hardware selbst und notwendige bauliche Maßnahmen.

    Beispiel: Bei einem Haus mit 12 Stellplätzen kann die Förderung sich je nach Anzahl vorverkabelter Plätze und installierter Wallboxen auf einen niederen mittleren vierstelligen Betrag belaufen. Die Gesamtkosten können durchaus mehrfach so hoch sein, sodass ein Eigenanteil verbleibt.

    So gehen Sie die Antragstellung Schritt für Schritt an

    Die Reihenfolge entscheidet oft über Erfolg oder Frust. Hier die praktische Abfolge, die sich in der Praxis bewährt hat:

    1. Bedarfsabfrage in der Eigentümergemeinschaft oder unter Mietparteien starten, um die reale Anzahl gewünschter Ladepunkte zu ermitteln.
    2. Angebote von Elektroinstallateuren einholen und einen belastbaren Kostenvoranschlag erstellen, denn ohne diesen wird kein Antrag bewilligt.
    3. Antrag im PwC-Portal einreichen, mit allen technischen Eckdaten und dem Kostenvoranschlag.
    4. Beschluss der WEG nachreichen, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegt.
    5. Auf Bewilligung warten, bevor Aufträge final vergeben oder Anzahlungen geleistet werden.

    Profi-Tipp: Ein positiver Zuwendungsbescheid erlaubt es, den WEG-Beschluss bis zu sechs Monate später nachzureichen. Das nimmt enormen Druck von der nächsten Eigentümerversammlung, die ja oft erst im Frühjahr stattfindet.

    Wichtig: Verbindliche Aufträge und Zahlungen sollten erst nach der Bewilligung erfolgen, nicht vorher. Wer vorzeitig beginnt, riskiert den Förderanspruch komplett.

    Welche technischen Fallen kosten am Ende am meisten?

    Die größte Kostenexplosion bei Ladeinfrastruktur passiert selten an der Wallbox selbst. Sie passiert am Netzanschluss.

    [caption id="" align="alignnone" width="1080"]Elektro-Unterverteilung für Mehrfamilienhaus KI generiert[/caption]

    Bevor Sie irgendetwas planen, brauchen Sie eine Lastgangmessung. Sie zeigt, wie viel Leistung der bestehende Hausanschluss tatsächlich noch übrig hat. Läuft die Immobilie bereits am Limit, wird ein Netzanschluss-Upgrade nötig, und das kann laut ADAC schnell teurer werden als die gesamte Ladeinfrastruktur selbst.

    Für belastbare Ergebnisse empfiehlt sich eine Messdauer von mindestens sieben bis vierzehn Tagen unter realistischen Lastbedingungen, gerade wenn mehrere Elektrofahrzeuge gleichzeitig laden sollen.

    Typische Kostenblöcke, die oft unterschätzt werden:

    • Kabelverlegung durch Tiefgaragen und Kellerdecken
    • Wanddurchbrüche und Kernbohrungen
    • Neue Unterverteiler und eichrechtskonforme Zähler
    • Tiefbauarbeiten bei Außenstellplätzen
    • Lastmanagementsysteme, die mehrere Ladepunkte intelligent steuern

    Ein Lastmanagementsystem ist bei mehr als zwei, drei Ladepunkten praktisch Pflicht. Es verteilt die verfügbare Leistung dynamisch und verhindert, dass die Sicherung fliegt, wenn abends alle gleichzeitig laden wollen.

    Was die WEG rechtlich beschließen und regeln muss

    Seit der WEG-Reform hat jeder Eigentümer einen Anspruch auf eine Ladestation an seinem Stellplatz, geregelt über § 20 WEG. Für Mietverhältnisse greift die vergleichbare Regelung nach § 554 BGB. Das heißt aber nicht, dass die Gemeinschaft keine Mitsprache hat: Die Ausführung, also wie und wo gebaut wird, bleibt Beschlusssache.

    Praktisch bewährt sich eine Formulierung wie „Beschluss vorbehaltlich der Förderzusage“, damit die Gemeinschaft nicht in Vorleistung geht, bevor die Bewilligung feststeht. Kombiniert mit der Möglichkeit, den Beschluss bis sechs Monate nach Bescheid nachzureichen, entsteht ein realistischer Zeitrahmen.

    Regeln Sie zusätzlich:

    • Wer trägt die Kosten für Wartung und Strom, der einzelne Nutzer oder die Gemeinschaft?
    • Dürfen andere Eigentümer die Ladepunkte mitnutzen, etwa bei Gästen?
    • Was passiert beim Auszug oder Verkauf mit der installierten Hardware?

    Diese drei Fragen tauchen fast immer erst nach der Installation auf, wenn Streit teurer ist als vorherige Klärung.

    AUREA-Praxis: So wird Ladeinfrastruktur im Neubau günstiger

    Aus der Bauplanung heraus lässt sich hier enorm viel Geld sparen, wenn man früh genug denkt. Wer Leerrohre, Zählerraum-Layout und die Position des Tiefgaragen-Verteilerschranks schon in der Rohbauphase mitplant, zahlt später keine teuren Stemmarbeiten für nachträgliche Kabelwege.

    [caption id="" align="alignnone" width="1080"]Leerrohre und Verteilerkasten in der Tiefgarage KI generiert[/caption]

    Profi-Tipp: Platzieren Sie den Verteilerschrank in der Tiefgarage so nah wie möglich am Hauptanschluss. Jeder zusätzliche Meter Kabelweg kostet bei nachträglicher Verlegung durch Betondecken ein Vielfaches dessen, was er im Rohbau kostet.

    Bei Grundrissplanungen für Mehrfamilienhäuser berücksichtigt Aurea-Massivhaus solche Details von Anfang an, ebenso die Kombination mit Photovoltaik im Neubau, die Ladeinfrastruktur wirtschaftlich sinnvoller macht. Für Bauherren, die ein Mehrfamilienhaus komplett neu planen, lohnt sich dieser Blick von Anfang an, nicht erst nach dem Einzug.

    Wartung und Betrieb nach der Installation

    Die Wallbox ist installiert, der Zuschuss überwiesen, Thema erledigt? Nicht ganz. Ladeinfrastruktur braucht laufende Betreuung, auch wenn sie technisch unauffällig läuft.

    Eichrechtskonforme Zähler müssen regelmäßig geeicht werden, das ist gesetzliche Pflicht bei verbrauchsabhängiger Abrechnung. Die Wartungsintervalle für die Hardware selbst gibt der Hersteller vor, meist jährlich, mit Sichtprüfung von Kabeln, Steckern und Sicherungseinrichtungen.

    Bei mehreren Ladepunkten mit Lastmanagement kommt ein weiterer Punkt hinzu: die Software. Firmware-Updates halten das System sicher und kompatibel mit neuen Fahrzeugmodellen. Wer das vernachlässigt, riskiert Ausfälle genau dann, wenn viele Bewohner gleichzeitig laden wollen.

    Für die Betriebskosten lohnt sich eine klare Zuordnung: Wer zahlt Wartungsverträge, wer den Reparaturfall? In der Praxis übernimmt oft die WEG die Instandhaltung der Grundinfrastruktur (Kabel, Verteiler), während der einzelne Nutzer für seine Wallbox selbst verantwortlich ist. Diese Aufteilung sollte im Beschluss stehen, nicht erst im Streitfall verhandelt werden.

    Ein praktischer Nebeneffekt: Abrechnungssysteme mit App-Anbindung erleichtern die Kostenverteilung erheblich. Statt am Jahresende Zählerstände händisch abzugleichen, läuft die Abrechnung automatisiert, transparent für alle Beteiligten.

    Wie passt Ladeinfrastruktur zur bestehenden Elektrotechnik?

    Hier liegt der eigentliche Knackpunkt vieler Projekte. Ein Mehrfamilienhaus aus den 1990er Jahren wurde nicht für zehn gleichzeitig ladende Elektrofahrzeuge gebaut, und das merkt man an der Hausanschlussleistung.

    Die Integration beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme: Wie viel Leistung steht überhaupt zur Verfügung, und wie viel davon ist bereits durch Aufzug, Beleuchtung, Heizungspumpen und Haushaltsstrom belegt? Genau hier setzt die bereits erwähnte Lastgangmessung an.

    Reicht die vorhandene Kapazität nicht aus, gibt es zwei Wege: Netzanschluss-Upgrade beim Verteilnetzbetreiber beantragen, oder auf intelligentes Lastmanagement setzen, das die verfügbare Leistung dynamisch zwischen den Ladepunkten verteilt. Letzteres ist fast immer die günstigere Lösung, weil ein Upgrade des Hausanschlusses oft mit erheblichem baulichem Aufwand und langen Wartezeiten beim Netzbetreiber verbunden ist.

    Für Bestandsgebäude bedeutet das oft einen Kompromiss: nicht jeder Stellplatz bekommt volle 22 kW, sondern das System drosselt automatisch, wenn viele Fahrzeuge gleichzeitig laden. Das ist kein Nachteil, sondern schlicht die realistischere und günstigere Lösung.

    Welche Förderwege gibt es neben dem Hauptprogramm?

    Das Bundesprogramm ist der größte Hebel, aber nicht der einzige. Einige Bundesländer und Kommunen legen eigene Zuschüsse für Ladeinfrastruktur oder Elektromobilität obendrauf, die Konditionen unterscheiden sich stark je Region und ändern sich häufig.

    Wer die Ladeinfrastruktur mit einer Photovoltaikanlage kombiniert, sollte zusätzlich die EEG-Einspeisevergütung im Blick behalten, ebenso steuerliche Aspekte, die sich mit der Anlagengröße ändern können. Ein Blick auf die aktuellen EEG-Regelungen zu Vergütung und Meldepflichten lohnt sich, bevor man eine PV-gekoppelte Ladelösung plant.

    Auch klassische Bankfinanzierung bleibt eine Option für den Eigenanteil, den die Förderung nicht abdeckt. Manche Kreditinstitute bieten zinsgünstige Modernisierungskredite speziell für energetische Maßnahmen an, in die sich Ladeinfrastruktur unter Umständen einordnen lässt.

    Für Eigentümergemeinschaften mit knapper Rücklage kann außerdem eine Sonderumlage sinnvoller sein als ein klassischer Kredit, weil sie ohne Zinskosten auskommt. Welcher Weg passt, hängt stark von der individuellen finanziellen Lage der Gemeinschaft ab, pauschale Empfehlungen greifen hier zu kurz.

    Wie planen Sie Ladeinfrastruktur zukunftssicher?

    Wer heute nur für den aktuellen Bedarf plant, baut morgen doppelt. Das ist die teuerste Fehlentscheidung bei diesem Thema.

    Die Vorverkabelung ist genau deshalb der klügste Fördersatz im ganzen Programm, auch wenn er mit 1.300 Euro der niedrigste ist. Sie kostet heute wenig, aber sie macht jede spätere Erweiterung drastisch günstiger, weil die teuren Stemm- und Grabungsarbeiten schon erledigt sind.

    Diagramm zur Förderhöhe für Ladeinfrastruktur

    Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Haus mit 20 Stellplätzen installiert heute vier Wallboxen und verkabelt die restlichen 16 vor. In fünf Jahren, wenn die Nachfrage steigt, kostet das Nachrüsten einer weiteren Wallbox dann nur noch die Hardware selbst, keine erneute Kabelverlegung durch die gesamte Tiefgarage.

    Skalierbarkeit bedeutet auch, das Lastmanagementsystem von Anfang an für mehr Ladepunkte auszulegen, als aktuell installiert werden. Die Software-Lizenz für zusätzliche Punkte ist meist deutlich billiger als eine komplette Systemumstellung später.

    Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten zusätzlich?

    Neben dem WEG-Recht und dem Mietrecht greifen bei Ladeinfrastruktur noch weitere Regelwerke, die man nicht übersehen sollte.

    Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet bei größeren Renovierungen und Neubauten bereits zu einer Mindestausstattung mit Leitungsinfrastruktur, unabhängig von der Förderfrage. Wer ohnehin saniert, kommt an dieser Vorgabe kaum vorbei.

    Beim Thema Mieterstrom, also wenn PV-Strom direkt an Mietparteien verkauft wird, greifen zusätzliche gesetzliche Anforderungen an Messung und Abrechnung. Das betrifft vor allem Gebäude, die Ladeinfrastruktur mit eigener Solarstromerzeugung koppeln.

    Und dann ist da noch der Datenschutz: Ladepunkte mit App-Anbindung erfassen Nutzungsdaten, Ladezeiten, teils sogar Standortdaten. Wer solche Systeme in einer WEG betreibt, sollte klären, wie diese Daten gespeichert und wer darauf Zugriff hat, gerade bei Abrechnungssystemen, die personenbezogene Verbrauchsdaten verarbeiten.

    Meine Einschätzung: Wo die meisten Projekte wirklich scheitern

    Nach allem, was ich in der Baupraxis sehe, scheitern Ladeinfrastruktur-Projekte selten am Geld. Sie scheitern an der Reihenfolge. Eigentümergemeinschaften warten auf den perfekten Beschluss, bevor sie überhaupt ein Angebot einholen, und verlieren dabei genau die Zeit, die beim Windhundprinzip entscheidend ist.

    Die gängige Empfehlung lautet meist „zuerst Beschluss, dann Antrag“. Ich sehe das anders. Holen Sie Angebote ein, klären Sie die Lastgangmessung, bereiten Sie den Antrag vor, und nutzen Sie die Möglichkeit, den Beschluss bis sechs Monate nach Bewilligung nachzureichen. Das dreht die Reihenfolge um und spart wertvolle Wochen.

    Der zweite blinde Fleck: Vorverkabelung wird als „kleine Lösung“ abgetan, weil sie keinen sofort nutzbaren Ladepunkt bringt. Genau das ist ihr Wert. Sie ist die günstigste Versicherung gegen explodierende Nachrüstkosten in fünf Jahren.

    Wer jetzt neu baut, hat den größten Hebel überhaupt: Diese Entscheidungen von der ersten Bauzeichnung an mitzudenken, statt sie später teuer zu reparieren.

    — Daniel Marczinek

    AUREA als Baupartner für Neubau mit integrierter Ladeinfrastruktur

    Wenn Sie ohnehin ein Mehrfamilienhaus neu bauen oder komplett modernisieren, lohnt sich ein Baupartner, der Ladeinfrastruktur von der ersten Grundrisszeichnung an mitdenkt, statt sie später nachzurüsten. Genau da liegt der Unterschied: Nachrüstung kostet durch Stemmarbeiten und Kabelwege oft ein Vielfaches dessen, was die gleiche Leitung im Rohbau kosten würde.

    Aurea-Massivhaus

    Aurea-Massivhaus plant und baut individuelle Massivhäuser in Berlin und Brandenburg, mit vollständiger Grundrissplanung nach Kundenwunsch, schlüsselfertiger Ausführung und unabhängiger TÜV-Prüfung zur Qualitätssicherung. Zählerraum-Layout, Leerrohre und die Position des Verteilerschranks werden dabei so geplant, dass spätere Ladepunkte ohne größere Eingriffe möglich sind, ergänzt um Energiekonzepte mit Wärmepumpe und Photovoltaik. Wer sich für ein Mehrfamilienhaus mit durchdachter Elektroplanung interessiert, kann eine unverbindliche Erstberatung vereinbaren und die eigenen Pläne mit den technischen Voraussetzungen für Ladeinfrastruktur abgleichen lassen.

    Quellen

    FAQ

    Wie hoch sind die Kosten für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus?

    Die Gesamtkosten hängen stark von der Anzahl der Stellplätze und dem Zustand des Netzanschlusses ab. Die Förderung beträgt 1.300 Euro pro vorverkabeltem Stellplatz, 1.500 Euro für eine installierte Wallbox und bis zu 2.000 Euro für bidirektionale Ladepunkte.

    Kann man in einem Mehrfamilienhaus überhaupt eine Wallbox haben?

    Ja, seit der WEG-Reform hat jeder Eigentümer über § 20 WEG einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Ladestation an seinem Stellplatz, für Mieter gilt die vergleichbare Regelung nach § 554 BGB. Die konkrete Ausführung bleibt aber Beschlusssache der Gemeinschaft.

    Werden Wallboxen in Mehrfamilienhäusern gefördert?

    Ja, das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ zahlt 1.500 Euro pro installierter Wallbox, 1.300 Euro für reine Vorverkabelung und bis zu 2.000 Euro für bidirektionale Ladepunkte.

    Gibt es 2026 eine Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser?

    Ja, die aktuelle Förderrunde läuft mit einer Antragsfrist bis zum 10. November 2026 für WEG, Vermieter und KMU, Wohnungsunternehmen müssen bereits bis 15. Oktober 2026 einreichen. Da die Mittel begrenzt sind und nach Eingangsdatum vergeben werden, lohnt sich frühzeitiges Handeln.

    Wer stellt den Förderantrag für die Ladeinfrastruktur?

    Antragsberechtigt sind die Wohnungseigentümergemeinschaft über ihre Verwaltung, private Vermieter, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungsunternehmen. Einzelne Mieter können keinen eigenen Antrag stellen, sie sind auf Vermieter oder WEG angewiesen.

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