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Berechnung Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)

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    Wenn Sie einen Neubau planen, spielen die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) für die Planung Ihres Hauses eine sehr wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um zwei Angaben, die Sie im örtlichen Bebauungsplan derjenigen Gemeinde finden, wo das anvisierte Grundstück liegt. Erfahren Sie in diesem Artikel, worum es bei diesen beiden Zahlen geht und warum Sie sich mit der GRZ und der GFZ bereits vor dem Grundstückskauf befassen sollten.

    Was bedeutet Grundflächenzahl (GRZ)?

    Die Grundflächenzahl (GRZ) eines Grundstücks legt fest, welchen prozentualen Anteil die bebaute Fläche auf einem Grundstück haben darf. Denn ein Haus darf nicht die gesamte Fläche eines Grundstücks bedecken, sondern es müssen zum Beispiel die Abstände zu Nachbarhäusern oder Gartenflächen frei bleiben.

    Die Grundflächenzahl ist im Bebauungsplan angegeben und wird als Dezimalzahl ausgedrückt. Eine GRZ von 0,5 bedeutet z. B., dass 50 % des Grundstücks bebaut werden dürfen. So können Sie mithilfe der GRZ berechnen, wie groß die Grundfläche Ihres Neubaus ungefähr sein darf. Zu beachten ist allerdings, dass zur bebaubaren Grundfläche nicht nur das Haus samt Außenmauern gehört. Auch Terrassen, Balkone, Kellerabgänge, Stellplätze, Zufahrten, Garagen, Wege, Gartenhäuser, Öltanks, Nebenanlagen usw. zählen mit dazu. Das muss bei der Berechnung der Grundflächenzahl (GFZ) unbedingt im Auge behalten werden.

    Berechnung der maximal zulässigen Baufläche mithilfe der Grundflächenzahl (GRZ)

    Als Formel für die Errechnung der maximal zulässigen bebaubaren Grundfläche gilt:

    • Grundstücksgröße x Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche

    Ein Beispiel: Steht in einem Bebauungsplan für ein Grundstück von 600 qm eine GRZ von 0,6, kann die maximal bebaubare Fläche wie folgt berechnet werden:

    • 600 qm x 0,6 = 360 qm

    In diesem Fall dürfte die maximal zulässige bebaubare Gesamtfläche also 360 qm groß sein. Da darin die oben genannten Nebenflächen mit enthalten sind, darf die Grundfläche des geplanten Hauses im oben genannten Beispiel also nur weniger als 360 qm groß sein.

    Gut zu wissen: Auf Antrag darf die zulässige Grundfläche zugunsten von Nebenflächen oft um 50 % überschritten werden, wobei die GRZ insgesamt nie über 0,8 liegen darf. Allerdings sollte besser vor dem Grundstückskauf beim zuständigen Bauamt nachgefragt werden, wie weit eine Überschreitung der GRZ möglich ist.

    Was bedeutet Geschossflächenzahl (GFZ)?

    Die sogenannte Geschossflächenzahl (GFZ) steht ebenfalls im Bebauungsplan und wird als Dezimalzahl angegeben. Sie sagt etwas über die maximale Höhe eines Gebäudes aus und gibt Auskunft darüber, wie viele Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche auf dem betroffenen Grundstück gebaut werden dürfen. Anders ausgedrückt können Sie mittels GFZ berechnen, wie viele Quadratmeter die Geschosse Ihres Neubaus insgesamt maximal haben dürfen.

    Berechnung der maximalen Gesamt-Geschossfläche mittels Geschossflächenzahl (GFZ)

    Als Formel zur Berechnung der zulässigen Gesamt-Geschossfläche gilt:

    • Grundstücksgröße x Geschossflächenzahl = zulässige Gesamt-Geschossfläche

    Ein Beispiel: Im Bebauungsplan wird für ein Grundstück von 600 qm eine GFZ von 0,7 angegeben. Anhand der oben genannten Formel ergibt sich deshalb folgende Berechnung der Geschossflächenzahl:

    • 600 qm x 0,7 = 420 qm

    Das bedeutet, dass Sie auf dem Beispielgrundstück mit 600 qm, das eine GRZ von 0,6 und eine GRZ von 0,7 aufweist, ein Haus mit 2 Etagen à 210 qm bauen dürften.

    Warum Sie GRZ und GFZ vor dem Kauf checken sollten

    Im Bebauungsplan werden in Deutschland die erlaubte Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der unbebauten Flächen gesetzlich festgelegt, wobei die Angaben im Bebauungsplan beim Hausbau verbindlich sind. Beispielsweise können bestimmte Dachformen vorgeschrieben sein oder die maximale Gebäudehöhe, um ein einheitliches Erscheinungsbild in einem Wohngebiet zu gewährleisten.

    Auch die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) stehen im Bebauungsplan und sind damit unbedingt zu beachten. Da diese Angaben regeln, wie groß die maximale bebaubare Grundfläche auf einem Grundstück und wie groß die Gesamt-Geschossfläche sein dürfen, sollten Sie sich mit diesen Zahlen aus dem Bebauungsplan unbedingt bereits vor dem Grundstückskauf beschäftigen. Sonst kann es passieren, dass Ihr Traumhaus nachher zu groß für das gekaufte Grundstück ist und Sie ein kleineres Haus bauen müssen als eigentlich gewünscht.

    Fazit

    Die GRZ und die GFZ sind wichtige Angaben im Bebauungsplan, der die örtliche erlaubte Bebauung und Flächennutzung festlegt. Sie sagen aus, wie groß der bebaute Anteil auf einem Grundstück sein darf bzw. wie viel Gesamtfläche alle Vollgeschosse auf einem Grundstück umfassen dürfen. Mithilfe der GRZ und der GFZ können Sie also ermitteln, wie groß und wie hoch ein Haus auf einem bestimmten Grundstück maximal werden darf. Deshalb sollten Sie sich vor einem Grundstückskauf über die GRZ und die GFZ informieren, damit Ihr Traumhaus auch wirklich auf das anvisierte Grundstück passt.

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