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Heizraum – das gilt es zu beachten

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    Der Heizraum ist der Raum im Haus, in dem die Heizungsanlage installiert wird. Was viele nicht wissen: Nicht jeder Raum in einem Haus ist als Heizungsraum geeignet, sondern es werden bestimmte Anforderungen an einen Heizraum gestellt.

    Was ist ein Heizungsraum?

    Wann ein Raum ein Heizungsraum ist, wird von der Feuerverordnung des jeweiligen Bundeslandes definiert. Dabei unterscheiden sich die Vorgaben teilweise etwas, aber viele Angaben sind auch ähnlich. So gilt ein Raum als Heizraum, wenn dort eine Heizungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 50 Kilowatt untergebracht ist. Bei kleineren Heizungsanlagen wird nur von Aufstellraum gesprochen, wobei hier weitere Unterteilungen möglich sind. Ob ein Raum als Aufstell- oder Heizungsraum gilt, legt die Anforderungen an die jeweilige Räumlichkeit fest. Dabei werden an Heizungsräume sehr viel höhere Anforderungen gestellt als an einen Aufstellraum.

    Welche Anforderungen muss ein Heizungsraum erfüllen?

    • Der Raum darf lediglich zur Installation der Heizanlage und zur Lagerung von Brennstoffen oder zum Aufstellen von Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerken verwendet werden.
    • Der Rauminhalt muss mindestens 8 Kubikmeter betragen und die lichte Raumhöhe mindestens 2 Meter.
    • Der Raum darf nicht direkt mit anderen Aufenthaltsräumen oder Treppenhäusern verbunden sein.
    • Er muss einen Ausgang ins Freie oder einen Flur haben.
    • Die Türen des Heizraums müssen in Fluchtrichtung aufgehen.
    • Alle tragenden Wände, Stützen oder Decken und Böden müssen feuerbeständig sein.
    • Vorhandene Öffnungen müssen feuerhemmend und selbstschließend sein, wenn sie nicht direkt ins Freie führen.
    • Der Heizungsraum muss eine obere und untere Öffnung mit einen Querschnitt von mindestens 150 cm2 haben, die den Raum mit Verbrennungsluft versorgt.
    • Gelangen vom Heizungsraum Lüftungsleitungen durch andere Zimmer, müssen sie mindestens 90 Minuten lang einem Feuer widerstehen können und dürfen nicht mit anderen Zimmern verbunden sein oder als Lüftungsleitung für andere Zimmer dienen.
    • Führen andersrum Lüftungsleitungen aus anderen Räumen durch den Heizungsraum, müssen sie auch eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten oder eine entsprechende Feuerschutzklappe der Klasse F90 haben. Zudem dürfen diese Leitungen keine Öffnung in den Heizraum besitzen.
    • Wenn im Heizungsraum zusätzlich Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe untergebracht sind, müssen sie eine Notabschaltung außerhalb des Heizraums aber und Hinweisschilder müssen vorhanden sein.

    Braucht ein Heizraum Feuerschutztür und Feuerlöscher?

    Wenn es sich laut Musterfeuerungsverordnung um einen Heizraum handelt, ist eine Feuerschutztür für den entsprechenden Raum im Haus vorgeschrieben. Bei Aufstellräumen gilt dies nicht, wird aber von manchen Gebäudeversicherungen trotzdem verlangt.

    Es besteht zwar keine Pflicht, einen Feuerlöscher im Heizraum aufzubewahren. Trotzdem gilt dies als ratsam, da im Brandfall damit größere Schäden vermieden werden können.

    Fazit

    Wer einen Neubau plant, muss sich rechtzeitig auch mit dem Thema Wärmeversorgung im Haus beschäftigen. Denn soll beispielsweise eine Heizanlage eingebaut werden, die eine Nennleistung von mehr als 50 Kilowatt hat, muss der Raum bestimmte Anforderungen erfüllen. Sonst kann es später dazu führen, das nachträglich teure Änderungen nötig sind.

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