Asset 110
Klimaschutzprogramms

Energieeffizienzhaus 40 – jetzt Neubau planen und Neubauförderung 2024 beantragen

Klimaschutzprogramms 2030

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wird die Förderung für energieeffiziente Gebäude von der Bundesregierung kontinuierlich weiterentwickelt. Für 2022 waren die Fördermittel für ein Energieeffizienzhaus 40  innerhalb weniger Stunden aufgebraucht, 2023 reichten die Mittel zumindest von Anfang März bis Mitte Dezember. Aktuell sind wieder Förderprogramme verfügbar, die Neubauten je nach individuellen Voraussetzungen mit einem zinsgünstigen Kredit zwischen 150.000 € und 270.000 € bezuschussen können. Alles was Sie zu den wichtigsten KfW-Krediten 2024 wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Neubauförderung 2024 auch ohne Nachhaltigkeitssiegel QNG

Asset 55

Seit April 2022 werden über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) nur noch Neubauten gefördert, die dem Effizienzhaus-Standard EH 40 entsprechen, die Standards EH55, EH40 Plus und EH40 reichen nicht mehr aus. Zusätzlich wurde eine sogenannte Nachhaltigkeitsklasse eingeführt. Um den Standard für Nachhaltigkeit zu definieren, wurde das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingeführt. Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude darf nur durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben werden, das die Nachhaltigkeit der Immobilie nach vorgegebenen Kriterien bewertet. Dabei sollen klimafreundliche Wohngebäude mit QNG noch stärker gefördert werden.

Die Voraussetzungen für die Vergabe des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ werden im „Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ zusammengefasst. Dabei geht es in erster Linie um die Erfüllung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Immobilien und an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse. Um die Anforderungen an Nachhaltigkeit zu erfüllen, müssen das Gebäude, seine Planung, seine Errichtung und seine Übergabe durch ein registriertes Bewertungssystem zertifiziert sein. Zudem muss die Immobilie besondere Anforderungen im öffentlichen Interesse erfüllen.

Trotz der Einführung des QNG werden von der KFW sowohl klimafreundliche Wohngebäude ohne als auch mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gefördert. Allerdings fällt die Förderung bei Gebäuden mit QNB-Siegel deutlich attraktiver aus.

Klimaschutzprogramms 2030

Wer 2024 bauen will, sollte jetzt aktiv werden

Die Erfahrungen aus dem Förderprogrammen von 2022 und 2023 zeigten, dass die bereitgestellten Fördersummen der Regierung nicht für alle Bauwilligen ausgereicht haben.

Aktuell gibt es die Möglichkeit, zinsgünstige Kredite für energieeffizientes Bauen zu bekommen. Dabei sparen Bauherren mit einem klimafreundliches Wohngebäude gleich doppelt: Sie können einen Förderkredit beantragen und gleichzeitig profitieren sie von dauerhaft niedrigen Energiekosten, sodass die monatliche Belastung im neuen Haus sinkt. 

Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein zukunftssicheres Haus zu bauen, sollte sich jetzt mit einem Hausanbieter in Verbindung setzen, der sich mit den staatlichen Vorgaben des QNG gut auskennt und den Förderantrag zusammen mit dem Bauherren vorbereitet. Vielversprechend sind die Kreditvarianten „Kredit Nr. 297, 298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ und „Kredit Nr. 300 – Wohneigentum für Familien“.

Klimaschutzprogramms 2030

Energieeffizientes Bauen mit zinsgünstigem Kredit fördern lassen

Mit dem „Kredit Nr. 297/298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ oder dem „Kredit Nr. 300 – Wohneigentum für Familien“ wird jeweils der Bau oder der Erstkauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung gefördert.

Klimaschutzprogramms 2030

Energieeffizientes Bauen mit zinsgünstigem Kredit fördern lassen

Mit dem „Kredit Nr. 297/298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ oder dem „Kredit Nr. 300 – Wohneigentum für Familien“ wird jeweils der Bau oder der Erstkauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung gefördert.

Dabei werden zwei Stufen unterschieden, wobei die Förderung bei Wohngebäuden mit QNG höher ausfällt:

  1. Klimafreundliches Wohngebäude
  2. Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Die Förderung darf jeweils für die Bau- und Baunebenkosten oder den Kaufpreis der Immobilie genutzt werden – allerdings ohne Grundstückskosten. Darüber hinaus wird die nötige Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten unterstützt sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung des Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“. Für Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen und bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben kann die Neubauförderung nicht beantragt werden. Doch sehen wir uns die beiden Kredite einmal genauer an.

  • Förderkredit ab 2,59 % effektivem Jahreszins
  • für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Wohneigentumsgemeinschaften
  • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Vermieterinnen und Vermieter
  • alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • soziale Organisationen und Vereine

Wie hoch ist die Förderung?

Es kann zwischen zwei Formen der Finanzierung gewählt werden:

  1. Beim Annuitätendarlehen werden je nach Laufzeit und Selbstnutzung in den ersten 2 bis 5 Jahren nur Zinsen fällig, danach fallen gleich hohe monatliche Annuitäten an. Die Zinssätze liegen je nach festgelegten Voraussetzungen zwischen 2,59  und 3,08 % effektiver Jahreszins.
  2. Beim endfälligen Darlehen werden während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen bezahlt, am Ende muss dann der komplette Kreditbetrag in einer Summe zurückgezahlt werden. Laufzeit und Zinsbindung betragen 4 bis 10 Jahre, der effektive Jahreszins liegt bei 3,12 %.

Die Kredithöhe hängt von der Förderstufe ab:

  1. Bei der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude werden Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohnung gefördert.
  2. Bei der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG steigt der maximale Kreditbetrag auf 150.000 Euro je Wohnung.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Bauherren bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst.
  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Das neue Haus oder die Eigentumswohnung ist die einzige Wohnimmobilie der Bauherrenfamilie in Deutschland.
  • Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

Wie hoch ist die Förderung?

Es kann zwischen zwei Formen der Finanzierung gewählt werden:

  1. Beim Annuitätendarlehen werden je nach Laufzeit in den ersten 1 bis 5 Jahren nur Zinsen fällig, danach fallen gleich hohe monatliche Annuitäten an. Die Zinssätze liegen zwischen 0,01 %  und 3,12 % effektiver Jahreszins.
  2. Beim endfälligen Darlehen werden während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen bezahlt, zum Schluss muss der komplette Kreditbetrag in einer Summe zurückgezahlt werden. Laufzeit und Zinsbindung betragen 4 bis 10 Jahre, der effektiver Jahreszins liegt bei 1,16 %.

Die Kredithöhe hängt von der Förderstufe, der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren am Tag der Antragstellung im eigenen Haushalt und dem Haushaltseinkommen ab.

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude:

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude:

Anzahl der Kinder
Max. Haushaltseinkommen
Max. Kreditbetrag
1
90.000 Euro
220.000 Euro
2
100.000 Euro
220.000 Euro
3
110.000 Euro
250.000 Euro
4
120.000 Euro
250.000 Euro
ab 5
130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind
270.000 Euro
Quelle: KfW

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG:

Anzahl der Kinder
Max. Haushaltseinkommen
Max. Kreditbetrag
1
90.000 Euro
220.000 Euro
2
100.000 Euro
220.000 Euro
3
110.000 Euro
250.000 Euro
4
120.000 Euro
250.000 Euro
ab 5
130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind
270.000 Euro
Quelle: KfW

Seit März 2024 wird für das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien (300)“sogar  eine 20-jährige Zinsbindung angeboten, um Familien eine langfristigen Zinssicherheit zu gewährleisten. Hierbei gelten folgende Konditionen:

  • Laufzeit bis 25 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
  • Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung

Allgemeine Konditionen der KfW-Kredite Nr. 297/298 + Nr. 300

Abgesehen von den Voraussetzungen, Laufzeiten und Zinsen haben die Kredite Nr. 297/298 und Nr. 300 die gleichen Konditionen.

Das gilt bezüglich Auszahlung, vorzeitiger Rückzahlung usw.

  • Der Kredit kann als Gesamtsumme oder in Teilbeträgen ausbezahlt werden.
  • Ab Kreditzusage hat der Bauherr 12 Monate Zeit für eine Auszahlung, wobei eine Verlängerung um maximal 24 Monate möglich ist. Allerdings wird ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kredits ist möglich, allerdings wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
  • Sondertilgungen sind nicht möglich.
  • Art und Höhe der Sicherheiten werden mit der finanzierenden Bank vereinbart.

In diesen 4 Schritten wird die Förderung beantragt

  1. Im ersten Schritt muss ein Energieeffizienz-Experten beauftragt werden. Er soll sicherstellen, dass die Baumaßnahmen insgesamt das gewünschte Ergebnis haben werden. Es dürfen nur Energieeffizienz-Experten beauftragt werden, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) aufgeführt sind.
  2. Im zweiten Schritt muss ein Finanzierungspartner gefunden und der Kredit beantragt werden. Dies muss vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag geschehen. Zum Gespräch mit der Bank muss die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mitgenommen werden, die der Energieeffizienz-Experte für den geplanten Neubau ausgestellt hat. Der Kreditantrag muss die Kosten für den Bau oder den Erstkauf, die Baubegleitung und bei Neubau für die Nachhaltigkeitszertifizierung beinhalten.
  3. Im dritten Schritt wird der Kreditvertrag abgeschlossen und mit dem Bauvorhaben begonnen. Wurde der Antrag auf Förderung gestellt, kann das Bauunternehmen beauftragt werden.
  4. Im vierten Schritt wird die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) eingereicht, die der Energieeffizienzexperte für den Bauherren ausstellt, damit der Tilgungszuschuss gutgeschrieben werden kann.

So lange dauert die Bearbeitung des Antrags

Da die Bank die Antragsdaten zur Prüfung an die KfW weiterleitet, hängt allerdings  viel von der Arbeitsweise und der Datenübermittlung den Bank ab. Wenn alle Prüfungen bei der KfW unmittelbar abgeschlossen werden können, bekommt sie von der KfW sofort eine Rückmeldung. Reichen die eingereichten Unterlagen nicht aus, werden sie bei der Bank angefordert und es wird eine Information zu den aktuellen Bearbeitungszeiten übermittelt.

Da die Bank selbst auch noch Prüfungen für den Abschluss des Kreditvertrages vornehmen muss, kann sich die Bearbeitung weiter hinziehen, sodass keine verlässlichen Aussagen zur kompletten Bearbeitungszeit gemacht werden können.

Allgemein kann von folgenden Zeiträumen ausgegangen werden:

  1. Unterlagen erstellen: 2–4 Wochen
  2. Bearbeitung Finanzierungspartner (Hausbank): 3–4 Wochen
  3. Bearbeitung KfW: 2–4 Wochen
Klimaschutzprogramms 2030

Fazit

Die Bundesregierung will nachhaltiges Bauen fördern und beschließt dafür immer wieder neue Programme. Derzeit finden sich bei der KfW zwei attraktive Förderprogramme, mit denen sowohl klimafreundliche Wohngebäude ohne als auch mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gefördert werden können. Dabei handelt es sich um „Kredit Nr. 297, 298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ und „Kredit Nr. 300 – Wohneigentum für Familien“. Erfahrungsgemäß sind die Mittel für solche Programme schnell erschöpft oder die Programme werden wieder eigestellt. Damit Sie bei Ihrem Neubauvorhaben 2024 bei der staatlichen Förderung nicht leer ausgehen, sollten Sie früh genug mit der Planung Ihres neuen Eigenheims und der Beantragung des passenden Förderkredits beginnen. So kommen Sie besonders günstig zu Ihrem Traumhaus.
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