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Erschließungskosten zwischen Grundstücksgrenze und Haus im Überblick

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    Wer ein Grundstück für den Massivhausbau sucht, stolpert meistens irgendwann über Begriffe wie erschlossen oder teilerschlossen. Erschließung bedeutet, dass ein Grundstück durch Straßenbau und Anschluss an die öffentlichen Versorgungsnetze zugänglich und nutzbar gemacht wird, um darauf bauen und leben zu können. Die Erschließung eines Baugrundstücks ist nach dem Baugesetzbuch (BauGB) die Voraussetzung, um überhaupt eine Baugenehmigung zu bekommen. Allgemein ist bei der Erschließung zwischen zwei Arten zu unterschieden. Zum ersten gibt es die öffentliche Erschließung bis zur Grundstücksgrenze, zum zweiten die private oder innere Erschließung auf dem Grundstück selbst bis zum Haus. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick, was private Erschließung bedeutet und welche entsprechenden Erschließungskosten von der Grundstücksgrenze bis zum geplanten Haus auf Sie zukommen.

    Was sind private bzw. innere Erschließungskosten?

    Private Erschließungskosten fallen dann an, wenn Sie ein bisher unbebautes Grundstück für einen Neubau erwerben. Bei der privaten Erschließung geht es darum, das Haus auf dem Grundstück an die öffentlichen Versorgungsleitungen, wie Strom, Gas und Wasser,  anzuschließen. Während die öffentliche bzw. äußere Erschließung von der Gemeinde organisiert wird und die Hauptleitungen bis zur Grundstücksgrenze umfasst, müssen Sie sich um die private Erschließung ab der Grundstücksgrenze bis zum Haus selbst kümmern.

    Die private Erschließung umfasst demnach die Tiefbauarbeiten und die Verlegung der Leitungen und Rohre auf Ihrem privaten Grundstück. Allgemein gilt: Je weiter das geplante Haus von der Grundstücksgrenze entfernt stehen soll, desto höher können die Kosten für die innere Erschließung ausfallen.

    Private Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser

    Um in einem Neubau zu leben, werden auf dem Grundstück ein Wasser-Hausanschluss für Trinkwasser und ein Schmutzwasseranschluss an den Abwasserkanal benötigt. Die Hausanschlüsse werden in der Regel beim örtlichen Wasserverband beantragt. Hier gilt meistens ein Pauschalpreis pro Meter, sodass die Kosten danach berechnet werden können, wie weit das Haus von der Grundstücksgrenze entfernt ist.

    • Private Erschließungskosten Trinkwasser-Hausanschluss: ca. 45 Euro pro Meter
    • Private Erschließungskosten Schmutzwasseranschluss: ca. 52 Euro pro Meter

    Stromanschluss auf dem Grundstück bis zum Haus

    Der Stromanschluss für einen Neubau wird bei einem örtlichen Energie-Anbieter beantragt. Für den Anschluss ans Stromnetz wird meistens ein Pauschalpreis abgerechnet, der je nach Anbieter und Region etwas variieren kann.

    • Private Erschließungskosten Stromanschluss bis 30 Meter Länge: ca. 950 €

    Gasanschluss von der öffentlichen Leitung bis zum Haus

    Wird ein Neubau geplant, der mit Gas geheizt werden soll, muss auf dem Grundstück von der Grundstücksgrenze bis zum Haus eine Erdgasleitung als Abzweigung von der Hauptgasleitung verlegt werden. In der Regel wird auch hier ein Pauschalpreis veranschlagt.

    • Private Erschließungskosten Gas-Hausanschluss bis 30 Meter Länge: ca. 1.000 €
    • Private Gas-Erschließungskosten für jeden weiteren Meter: ca. 15 €

    Zuwegung von der Straße bis zur Haustür

    Jedes Grundstück, auf dem ein Haus gebaut werden soll, braucht auch eine Zufahrt, um das Grundstück zu erreichen. Durch die öffentliche Erschließung wird zwar die Anbindung an das öffentliche Straßennetz abgedeckt, die direkte Zuwegung gehört allerdings nicht unbedingt dazu. Muss für die Einfahrt beispielweise ein bestehender Bordstein abgesenkt werden, brauchen Sie dafür eine Genehmigung von der Baubehörde. Der Bauherr muss alle Kosten rund um die Bordsteinkantenabsenkung tragen, wie die Kosten für das Genehmigungsverfahren, für die Erstellung der notwendigen Unterlagen, für die Absperrung während der Bauphase und für die Baukosten selbst. Die genauen Kosten für die Zuwegung hängen zum Beispiel von der Länge des abzusenkenden Bordsteins, der Gebührenhöhe der jeweiligen Gemeinde, dem Stundenlohns des Bauunternehmens usw. ab.

    Auch auf dem Grundstück selbst muss der Weg von der Grundstücksgrenze bis zum Haus weitergeführt werden. Die Kosten für die Zuwegung auf dem Grundstück werden vor allem durch das verwendete Material bestimmt.

    • Kosten für die Bordsteinabsenkung: ca. 2.000–3.000 €
    • Kosten für die Zuwegung auf dem Grundstück: ca. 50 bis 250 Euro je Quadratmeter

    Fazit

    Wer sich intensiv mit dem Thema Neubau befasst, hat das Thema Erschließung meistens bereits im Blick. Allerdings werden oft nur die öffentlichen Erschließungskosten bedacht. Dass auch noch Erschließungskosten für die private Erschließung zwischen Grundstücksgrenze und Haus dazu kommen, daran denken viele Bauherren nicht. Je nachdem, wie weit das Haus von den öffentlichen Versorgungsleitungen und der Straße weg steht und wie die allgemeine Lage vor Ort ist, können hier relativ hohe Summen zusammenkommen. Deshalb sollten die Kosten der inneren Erschließung bei der Hausbauplanung unbedingt vorab mit einkalkuliert werden.

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