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Staatliche Subventionen beim Hauskauf im Überblick

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    Ein Hauskauf bzw. Hausbau geht ganz schön ins Geld. Doch wer sich ein Eigenheim kaufen oder bauen will, kann sich finanzielle Unterstützung holen. Denn Deutschland unterstützt Sie mit verschiedenen staatlichen Subventionen beim Hauskauf – ob mit vergünstigten Krediten oder nicht zurückzahlbaren Zuschüssen. Auch für den energieeffizienten oder barrierefreien Umbau einer Immobilie bzw. für den Kauf eines umgebauten Hauses gibt es Fördermittel, sodass Sie mit staatlichen Subventionen viel günstiger an ein neues Zuhause kommen.

    Wohn-Riester – die Eigenheimrente

    Unter dem Begriff Riester wird die Möglichkeit verstanden, mit staatlichen Subventionen eine Zusatzrente aufzubauen. Beim sogenannten Wohn-Riester, auch Eigenheimrente genannt, wird die Riester-Förderung dazu verwendet, um eine selbst genutztes Haus zu finanzieren, um im Rentenalter mietfrei darin wohnen zu können. Dazu kann entweder ein Riester-Darlehen mit laufenden Beiträgen getilgt oder angespartes Guthaben aus einem Riester-Vertrag ganz oder teilweise entnommen werden.

    Wenn Sie sicher sind, dass Sie in einigen Jahren ein Haus kaufen und für die Finanzierung Ihre Riester-Förderung nutzen wollen, können Sie direkt einen speziellen Wohn-Riester, wie zum Beispiel ein Riester-Bausparvertrag, abschließen. Sind Sie noch nicht sicher, sollten Sie zunächst einen normalen Riester-Vertrag abschließen. Was viele nicht wissen: Bei Bedarf können Sie das Guthaben aus jedem Riester-Vertrag ganz oder teilweise für Ihre Hausfinanzierung nutzen!

    Wohn-Riester können alle Riester-Förderberechtigte nutzen. Dazu gehören alle, die verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, z. B. Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit, pflichtversicherte Selbstständige, Auszubildende, Erziehende und Bezieher von Arbeitslosengeld I und II. Aber auch Beamte, Richter oder Berufs- und Zeitsoldaten können sich für einen Riester-Vertrag entscheiden.

    Soll die Riester-Förderung für eine Hausfinanzierung genutzt werden, muss die Immobilie allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen:

    • Sie müssen Allein- oder Miteigentümer der Immobilie sein.
    • Sie müssen die Immobilie als melderechtliche Hauptwohnung bzw. als Lebensmittelpunkt selbst bewohnen.
    • Die Immobilie muss in einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums stehen.

    Baukindergeld – für Familien und Alleinerziehende

    Das sogenannte Baukindergeld ist eine staatliche Subvention für den Hauskauf oder Hausbau, die es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden erleichtern soll, ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Der Zuschuss wird erst beantragt, wenn die Familie schon in die neue Immobilie eingezogen ist. Er muss nicht zurückgezahlt werden und beträgt pro Kind 12.000 €. Die Summe wird in jährlichen Raten zu je 1.200 € an die Berechtigten ausgezahlt.

    Um Baukindergeld zu beantragen gelten folgende Voraussetzungen:

    • In Ihrem Haushalt wohnen Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld bekommen.
    • Das Haushaltseinkommen beträgt höchstens 90.000 € pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 € für jedes weitere Kind.
    • Der Kaufvertrag des Hauses wurde frühestens am 01.01.2018 unterzeichnet oder Sie haben frühestens an diesem Datum die Baugenehmigung erhalten.
    • Die neue Immobilie ist Ihre einzige Wohnimmobilie.

    KfW-Darlehen – günstiger Kredit für den Hauskauf

    Das KfW-Wohneigentumsprogramm sorgt für einen günstigen Kredit, der unter anderem auch für den Kauf oder Bau eines selbst bewohnten Eigenheims ausgegeben werden kann. Das KfW-Darlehen kann beim Hauskauf zum Beispiel für den Kaufpreis, für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung oder für Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklergebühren verwendet werden. Die Kreditsumme beträgt bis zu 100.000 € und Sie können mit einem effektiven jahreszins ab 0,78 % rechnen.

    Das KfW-Darlehen kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden, wobei auch eine Verlängerung auf maximal 36 Monate machbar ist. Ab dem 13. Monat nach Zusage ist allerdings eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat fällig, falls das Darlehen noch nicht beansprucht wurde. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrages ist gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich, Sondertilgungen sind es hingegen nicht.

    Sanieren – Kredite und Zuschüsse von der KfW

    Wenn Sie einen selbst bewohnten Altbau energieeffizient sanieren wollen, stehen Ihnen verschiedene Förderkredite und Zuschüsse zur Verfügung. Die wichtigsten Förderprogramme rund um das Thema Sanieren werden nachfolgend vorgestellt. Wichtig zu wissen: Viele Subventionen können auch für den Kauf von saniertem Wohnraum verwendet werden.

    Energieeffizient Sanieren – Kredit

    • für die komplette energieeffiziente Sanierung oder einzelne Maßnahmen
    • auch für den Kauf von saniertem Wohnraum verwendbar
    • bis zu 120.000 € für Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 50.000 € für einzelne Maßnahmen
    • bis zu 48.000 € Tilgungszuschuss

    Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit

    • für die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien
    • bis zu 50.000 € Kreditsumme
    • auch für den Kauf von saniertem Wohnraum mit neuer Heizungsanlage verwendbar

    Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

    • Zuschuss für die komplette Sanierung oder einzelne energetische Maßnahmen
    • Zuschuss bis zu 48.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus  oder 10.000 Euro für Einzelmaßnahmen
    • auch für den Kauf von saniertem Wohnraum verwendbar

    Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung

    • für Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
    • Zuschuss bis zu 4.000 Euro, maximal 50 % der Kosten des Experten
    • kann nur zusammen mit bestimmten anderen KfW-Förderprodukten genutzt werden

    Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle

    • bis zu 28.200 € Zuschuss pro Brennstoffzelle
    • auch für den Einbau in bestehende Wohnhäuser geeignet

    Altersgerechtes Wohnen – Kredit und Zuschuss von der KfW

    Soll ein Haus altersgerecht umgebaut oder ein barrierefrei umgebautes Haus gekauft werden, gibt es ebenfalls verschiedene Förderprogramme der KfW:

    Altersgerecht Umbauen – Kredit

    • für einen altersgerechten Hausumbau
    • bis zu 50.000 € Darlehenssumme
    • auch für den Kauf eines umgebautem Hauses verwendbar

    Barrierereduzierung – Investitionszuschuss

    • für den Abbau von Barrieren
    • Zuschuss bis zu 6.250 €
    • auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum geeignet

    Fazit

    Wer ein Haus kaufen oder bauen möchte, kann von verschiedenen staatlichen Subventionen profitieren. Die Fördermittel werden entweder in Form von günstigen Darlehen oder von Zuschüssen ausbezahlt und sind an verschiedene Bedingungen geknüpft. Viele der staatlichen Subventionen lassen sich auch miteinander kombinieren, sodass Sie viel weniger für Ihr neues Heim ausgeben müssen, als vielleicht gedacht.

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