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Glossar

Erschließung

Die Erschließung beschreibt die Herstellung der notwendigen Infrastruktur für ein Baugrundstück. Dazu gehören der Anschluss an Straßen, Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung sowie Telekommunikationsleitungen. Ein Grundstück gilt erst dann als vollständig erschlossen, wenn alle erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen sind und es für eine Bebauung genutzt werden kann. Die Erschließungskosten werden in der Regel von den Eigentümern der Grundstücke getragen und können einen erheblichen Teil der Gesamtkosten beim Hausbau ausmachen.

Arten der Erschließung

Die Erschließung eines Grundstücks erfolgt in zwei wesentlichen Schritten:

1. Technische Erschließung: Die technische Erschließung umfasst den Anschluss des Grundstücks an die grundlegenden Versorgungsnetze. Dazu gehören:

  • Straßenbau und Gehwege
  • Strom- und Gasversorgung
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Telekommunikations- und Internetanschlüsse

2. Rechtliche Erschließung: Neben der technischen Erschließung muss auch eine rechtliche Erschließung erfolgen. Dazu zählen die Baugenehmigung, die Festlegung der Nutzungsart durch einen Bebauungsplan sowie gegebenenfalls notwendige Eintragungen im Grundbuch.

Erschließungskosten und Finanzierung

Die Kosten für die Erschließung werden in der Regel auf die Eigentümer der Grundstücke umgelegt. Diese setzen sich zusammen aus:

  • Kosten für den Bau von Straßen, Gehwegen und Beleuchtung
  • Gebühren für den Anschluss an Strom-, Wasser- und Abwassersysteme
  • Beiträge für die Erschließung durch die Gemeinde

Die Erschließungskosten variieren je nach Region und Lage des Grundstücks. In ländlichen Gebieten können sie aufgrund längerer Leitungswege höher ausfallen als in bereits gut erschlossenen Stadtgebieten.

Vorteile eines vollständig erschlossenen Grundstücks

  • Bebauungsmöglichkeit – Ein erschlossenes Grundstück ist sofort bebaubar und kann für Wohn- oder Gewerbezwecke genutzt werden.
  • Wertsteigerung – Erschlossene Grundstücke haben einen höheren Marktwert als unerschlossene Flächen.
  • Anschluss an Versorgungsnetze – Eine vollständige Erschließung gewährleistet eine stabile Versorgung mit Strom, Wasser und Internet.

Nachteile eines nicht erschlossenen Grundstücks

  • Hohe Kosten – Die Erschließungskosten können einen erheblichen Teil des Budgets beim Grundstückskauf ausmachen.
  • Zeitaufwand – Die Planung und Umsetzung der Erschließung kann mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen.
  • Bürokratische Prozesse – Genehmigungen und behördliche Abstimmungen können den Erschließungsprozess verzögern.
Inhaltsüberblick

FAQ

Erschließung

Ein Grundstück gilt als vollständig erschlossen, wenn alle notwendigen Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Abwasser und Telekommunikation angeschlossen sind und eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz besteht. Zusätzlich muss eine rechtliche Erschließung vorliegen, das heißt, es muss baurechtlich nutzbar sein, etwa durch einen Bebauungsplan oder eine entsprechende Genehmigung der Gemeinde.

Die Erschließungskosten werden in der Regel von den Grundstückseigentümern getragen. In vielen Fällen erhebt die Gemeinde sogenannte Erschließungsbeiträge, mit denen ein Großteil der Kosten auf die Anlieger umgelegt wird. Der genaue Anteil hängt von den jeweiligen kommunalen Regelungen ab. Es ist deshalb zu empfehlen, sich bereits vor dem Kauf eines Grundstücks über mögliche Erschließungskosten zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Die Höhe der Erschließungskosten hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Lage des Grundstücks, die vorhandene Infrastruktur und die benötigten Anschlüsse. In städtischen Gebieten, in denen bereits ein dichtes Versorgungsnetz besteht, sind die Kosten oft geringer als in ländlichen Regionen, wo neue Leitungen über größere Entfernungen verlegt werden müssen. Durchschnittlich können Erschließungskosten zwischen 10.000 und 50.000 Euro pro Grundstück betragen.

Grundsätzlich ist eine Bebauung ohne Erschließung nicht möglich. Eine Ausnahme können Gebiete sein, in denen alternative Lösungen für die Versorgung existieren, beispielsweise eine eigene Wasserversorgung durch einen Brunnen oder eine autarke Stromversorgung durch Photovoltaik. In den meisten Fällen verlangen die Baubehörden jedoch den Nachweis einer vollständigen Erschließung, bevor eine Baugenehmigung erteilt wird.

Die Dauer der Erschließung hängt von der Ausgangssituation des Grundstücks ab. In Neubaugebieten, in denen die Gemeinde die Erschließung bereits geplant hat, kann dieser Prozess wenige Monate dauern. Bei unerschlossenen Grundstücken kann die Erschließung jedoch mehrere Jahre in Anspruch nehmen, insbesondere wenn umfangreiche Genehmigungsverfahren und Bauarbeiten erforderlich sind. Man sollte sich deshalb frühzeitig mit den zuständigen Behörden und Versorgungsunternehmen abstimmen.

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