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Glossar

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist eine Kennzahl im Baurecht. Sie gibt an, wie viel Fläche eines Grundstücks bebaut werden darf. Sie wird als Dezimalzahl angegeben und in Bebauungsplänen festgelegt. Die GRZ dient der Steuerung der baulichen Dichte in einem Gebiet und beeinflusst maßgeblich die Planung von Neubauten. Ein Wert von 0,4 bedeutet beispielsweise, dass 40 % der Grundstücksfläche mit Gebäuden überbaut werden dürfen, während der restliche Bereich für Gärten, Wege oder Freiflächen genutzt werden muss. Beim Grundstückskauf für einen Neubau sollte die GRZ unbedingt beachtet werden.

Berechnung der Grundflächenzahl

Die Grundflächenzahl berechnet sich durch die Division der überbauten Fläche eines Grundstücks durch die Gesamtfläche des Grundstücks. Dabei werden nicht nur Wohngebäude, sondern auch Nebenanlagen wie Garagen, überdachte Terrassen oder Gartenhäuser berücksichtigt, sofern sie in der jeweiligen Bauordnung erfasst sind. Die exakte Berechnung kann je nach Bundesland variieren, weshalb die örtlichen Bauvorschriften zu beachten sind.

Bedeutung der Grundflächenzahl für Bauherren

Die Grundflächenzahl ist für Bauherren ein entscheidender Faktor, weil sie festlegt, wie viel Fläche für das Haus zur Verfügung steht. Wer beispielsweise ein großes Massivhaus bauen möchte, muss sicherstellen, dass die zulässige GRZ nicht überschritten wird. Gleichzeitig beeinflusst die GRZ die Freiraumgestaltung des Grundstücks und kann Vorgaben für begrünte Flächen oder versiegelte Wege enthalten. Eine hohe Grundflächenzahl ermöglicht eine dichtere Bebauung, während eine niedrige GRZ mehr unbebaute Fläche erfordert.

Vorteile der Grundflächenzahl

  • Planungssicherheit – Die GRZ gibt klare Vorgaben für die maximale Bebauung eines Grundstücks.
  • Städtebauliche Ordnung – Eine kontrollierte Bebauung verhindert übermäßige Verdichtung.
  • Freiraumgestaltung – Begrünte Flächen und Erholungsbereiche bleiben erhalten.

Nachteile der Grundflächenzahl

  • Begrenzung der Wohnfläche – Eine niedrige GRZ kann die Bebauung stark einschränken.
  • Abhängigkeit von lokalen Vorschriften – Unterschiedliche Regelungen je nach Kommune.
  • Erhöhter Planungsaufwand – Bauherren müssen frühzeitig prüfen, wie viel Fläche bebaut werden darf.
Inhaltsüberblick

FAQ

Grundflächenzahl (GRZ)

Die GRZ bestimmt maßgeblich, wie groß die bebaute Fläche eines Hauses sein darf. Sie legt fest, wie viel Prozent der Grundstücksfläche mit Gebäuden überbaut werden können. Dadurch kann sie die Bauweise beeinflussen – etwa ob ein eingeschossiges Haus mit großer Grundfläche oder ein mehrstöckiges Gebäude mit kleinerer Grundfläche errichtet wird. Je nach Bebauungsplan kann eine Erhöhung der GRZ unter bestimmten Bedingungen beantragt werden, beispielsweise durch eine teilweise Begrünung von versiegelten Flächen.

Grundsätzlich wird die überbaute Fläche des Hauptgebäudes vollständig zur GRZ hinzugezählt. Nebenanlagen wie Garagen, Carports, Terrassen oder Gartenhäuser können ebenfalls in die Berechnung einfließen, abhängig von den geltenden Bauvorschriften. In einigen Bundesländern gibt es jedoch Ausnahmen für untergeordnete Nebengebäude, die nicht vollständig in die GRZ einbezogen werden müssen. Eine genaue Prüfung der jeweiligen Bauordnung ist deshalb unerlässlich.

Eine Erhöhung der GRZ ist in vielen Fällen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In einigen Bebauungsplänen sind Ausnahmen vorgesehen, die beispielsweise eine Überschreitung der GRZ durch untergeordnete Nebenflächen oder begrünte Dächer zulassen. Alternativ kann eine Anpassung der GRZ durch eine Bauvoranfrage oder eine Änderung des Bebauungsplans beantragt werden. Ob eine Erhöhung genehmigt wird, hängt jedoch von den lokalen Bauvorschriften und der städtebaulichen Planung ab.

Ja, die maximal zulässige GRZ ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Je nach Art der baulichen Nutzung kann sie variieren. In Wohngebieten liegt die GRZ in der Regel zwischen 0,2 und 0,6, während sie in Gewerbegebieten höher sein kann. Eine höhere GRZ bedeutet eine dichtere Bebauung, während eine niedrige GRZ mehr unbebaute Fläche vorschreibt. Die genauen Werte sind im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde festgelegt.

Eine Überschreitung der zulässigen GRZ kann zu Problemen mit der Bauaufsicht führen. In vielen Fällen sind Abweichungen nur mit einer Ausnahmegenehmigung oder einem Bebauungsplanverfahren möglich. Wird die GRZ ohne Genehmigung überschritten, kann dies zu einem Baustopp oder einer Rückbauverpflichtung führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die GRZ bereits in der Planungsphase genau zu beachten und gegebenenfalls Alternativen wie eine mehrgeschossige Bauweise in Betracht zu ziehen.

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks überbaut werden dürfen, während die Geschossflächenzahl (GFZ) angibt, wie viel Geschossfläche insgesamt im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig ist. Die GRZ bestimmt also die maximale Grundfläche aller Gebäude, während die GFZ berücksichtigt, wie viele Geschosse errichtet werden dürfen. Beispielsweise bedeutet eine GRZ von 0,4, dass 40 % des Grundstücks bebaut werden dürfen, während eine GFZ von 1,2 anzeigt, dass die gesamte Geschossfläche aller Etagen zusammen 120 % der Grundstücksfläche betragen darf.

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