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Loggia

Eine Loggia ist ein architektonisches Element, das sich durch eine nach außen offene, aber überdachte Bauweise auszeichnet. Im Gegensatz zu einem Balkon ist eine Loggia in das Gebäude integriert und von mindestens einer Seite von Wänden umschlossen. Sie dient als geschützter Außenbereich und verbindet das Innere eines Gebäudes mit der Außenwelt, ohne dabei über die Gebäudefassade hinauszuragen.

Merkmale einer Loggia

Eine Loggia zeichnet sich durch ihre teilweise geschlossene Bauweise aus. Sie befindet sich innerhalb der Gebäudestruktur und wird durch Wände, Säulen oder Brüstungen begrenzt. Dadurch bietet sie Schutz vor Wind und Wetter, während sie gleichzeitig einen offenen Blick nach draußen ermöglicht. Loggien kommen sowohl in Wohngebäuden als auch in öffentlichen Bauten vor und tragen zur architektonischen Gestaltung der Fassade bei.

Vorteile einer Loggia

  • Witterungsschutz – Durch die geschützte Lage ist eine Loggia weniger anfällig für Regen und Wind.
  • Erhöhter Wohnkomfort – Sie bietet einen geschützten Außenbereich, der sich gut in die Wohnfläche integriert.
  • Optische Aufwertung – Loggien tragen zur ästhetischen Gestaltung eines Gebäudes bei.

Nachteile einer Loggia

  • Weniger Sonnenlicht – Da eine Loggia von Wänden umgeben ist, gelangt oft weniger direktes Licht hinein.
  • Eingeschränkte Nutzung – Aufgrund der baulichen Einbindung kann die Fläche nicht so flexibel genutzt werden wie ein Balkon oder eine Terrasse.
  • Mögliche Wärmeverluste – Wenn die Loggia nicht ausreichend gedämmt ist, kann sie zu Energieverlusten führen.
Inhaltsüberblick

FAQ

Loggia

Eine Loggia ist in das Gebäude integriert und durch Wände oder Säulen begrenzt, während ein Balkon aus der Fassade herausragt und freier der Witterung ausgesetzt ist. Eine Terrasse hingegen befindet sich auf Bodenniveau oder auf dem Dach und bietet eine größere offene Fläche. Aufgrund dieser Unterschiede bietet eine Loggia mehr Schutz als ein Balkon, aber weniger Offenheit als eine Terrasse. Dadurch ist sie besonders für Stadtwohnungen geeignet, weil sie einen geschützten Außenbereich bietet, ohne dass die Fassade verändert oder Platz für ein herausragendes Bauelement benötigt wird. Zudem fügt sich eine Loggia harmonisch in das Gesamtbild eines Gebäudes ein und kann durch ihre architektonische Gestaltung das äußere Erscheinungsbild aufwerten.

Die baurechtlichen Anforderungen für eine Loggia können je nach Region variieren. In der Regel ist eine Loggia Bestandteil der geschlossenen Gebäudefläche, weshalb sie anders als ein Balkon in die Berechnung der Geschossfläche einfließen kann. Je nach Bauordnung kann es Einschränkungen bezüglich Größe, Brüstungshöhe oder Nutzung geben. Oftmals muss eine Mindestgröße der Öffnung nach außen eingehalten werden, um als Loggia anerkannt zu werden. In einigen Fällen können Vorgaben zur Materialwahl oder Farbgestaltung bestehen, um eine einheitliche Fassadengestaltung zu gewährleisten.

Eine Loggia kann den Wohnkomfort erheblich steigern, weil sie einen geschützten Außenbereich bietet. In dicht bebauten Stadtgebieten wird sie oft als attraktive Alternative zu Balkonen angesehen. Gerade in Mehrfamilienhäusern kann eine Loggia dazu beitragen, dass Wohnungen mehr Tageslicht erhalten, ohne dass zusätzliche Außenflächen benötigt werden. Zudem kann eine Loggia den Wert einer Immobilie erhöhen, insbesondere wenn sie gut gestaltet und in ein ansprechendes Wohnkonzept integriert ist. Immobilien mit Loggien gelten oft als moderner und hochwertiger, weil sie eine Mischung aus Schutz und Offenheit bieten. Insbesondere in Regionen mit wechselhaftem Wetter kann die Möglichkeit, einen Außenbereich unabhängig von Regen oder starkem Wind nutzen zu können, ein wichtiges Kauf- oder Mietkriterium sein.

Ja, in vielen Fällen wird eine Loggia anteilig zur Wohnfläche gerechnet. Die genaue Anrechnung hängt von den gesetzlichen Vorgaben und der Art der Nutzung ab. Oft wird sie zu einem bestimmten Prozentsatz in die Wohnflächenberechnung aufgenommen, ähnlich wie Balkone oder Terrassen. Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) kann eine Loggia meist zu 50 % zur Wohnfläche angerechnet werden, wenn sie nicht vollständig geschlossen ist. In einigen Fällen, insbesondere bei besonders gut geschützten Loggien, kann sie sogar zu 100 % berücksichtigt werden. Dies ist häufig dann der Fall, wenn die Loggia stark in den Wohnraum integriert ist, beispielsweise durch große Glasflächen.

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