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Glossar

Nutzfläche

Die Nutzfläche eines Gebäudes umfasst alle Flächen, die für einen bestimmten Zweck genutzt werden können. Sie ist eine wichtige Kennzahl in der Bau- und Immobilienbranche und dient der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit und Funktionalität eines Gebäudes. Die Nutzfläche unterscheidet sich von der Wohnfläche, weil sie auch Flächen wie Kellerräume, Lagerräume oder Gewerberäume umfassen kann. Die Berechnung der Nutzfläche erfolgt gemäß der DIN 277, die zwischen verschiedenen Nutzungsarten differenziert.

Arten der Nutzfläche

  • Wohnnutzfläche: Alle Flächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden, einschließlich Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Badezimmer.
  • Gewerbliche Nutzfläche: Büro-, Verkaufs- oder Produktionsräume, die für wirtschaftliche Aktivitäten genutzt werden.
  • Technische Nutzfläche: Räume für Haustechnik, Heizungsanlagen oder Aufzüge, die nicht direkt genutzt, aber für den Betrieb notwendig sind.
  • Verkehrsflächen: Flächen für Erschließung wie Flure, Treppenhäuser oder Aufzugsbereiche, die zur Erreichbarkeit der Räume dienen.
  • Sonstige Nutzflächen: Dazu gehören Lagerräume, Hobbyräume oder Räume für gemeinschaftliche Nutzung in Mehrfamilienhäusern.

Unterschiede zur Wohnfläche

Die Wohnfläche ist eine Teilmenge der Nutzfläche und wird nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Während zur Nutzfläche auch Keller, Abstellräume oder Technikräume gehören, werden diese Flächen bei der Berechnung der Wohnfläche oft nicht oder nur anteilig berücksichtigt. Balkone oder Terrassen werden beispielsweise je nach Größe und Art nur zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet.

Bedeutung der Nutzfläche bei Neubauten

Die Planung der Nutzfläche ist entscheidend für die Effizienz und Funktionalität eines Gebäudes. Eine optimale Aufteilung kann den Wohnkomfort steigern und die wirtschaftliche Nutzung von Gewerbeimmobilien verbessern. Zudem beeinflusst die Nutzfläche maßgeblich die Baukosten, weil sie die benötigte Grundfläche und die daraus resultierenden Materialien und Bauleistungen bestimmt.

Inhaltsüberblick

FAQ

Nutzfläche

Die Berechnung der Nutzfläche erfolgt gemäß der DIN 277, die die Flächen eines Gebäudes in Nutzflächen, Verkehrsflächen und Funktionsflächen unterteilt. Dabei werden alle Räume berücksichtigt, die für eine bestimmte Nutzung vorgesehen sind. Je nach Gebäudeart können unterschiedliche Anteile der Gesamtfläche als Nutzfläche gewertet werden. Eine genaue Berechnung ist wichtig, weil sie Auswirkungen auf Mietverträge, Baukosten und die Nutzungseffizienz hat.

Zur Nutzfläche eines Hauses zählen alle Räume, die einem bestimmten Zweck dienen. Dazu gehören Wohnräume, Arbeitszimmer, Gewerberäume, Technikräume und Lagerflächen. Auch Hobbyräume oder Kellerräume können zur Nutzfläche gezählt werden, sofern sie entsprechend genutzt werden. Verkehrsflächen wie Flure und Treppenhäuser gehören hingegen nicht zur Nutzfläche, sondern werden separat als Erschließungsflächen erfasst.

Die Grundfläche bezeichnet die gesamte Fläche eines Gebäudes, die durch die Außenmaße bestimmt wird. Die Nutzfläche ist eine Teilmenge davon und umfasst nur die tatsächlich nutzbaren Räume. Technische und Verkehrsflächen werden in der DIN 277 gesondert erfasst. Daher kann die Grundfläche größer sein als die Nutzfläche, weil nicht alle Bereiche eines Gebäudes einer konkreten Nutzung zugewiesen werden können.

Während die Nutzfläche alle nutzbaren Flächen eines Gebäudes einschließt, umfasst die Wohnfläche nur jene Räume, die für das Wohnen vorgesehen sind. Kellerräume, Abstellräume oder Garagen gehören meist zur Nutzfläche, werden aber in der Wohnflächenberechnung entweder gar nicht oder nur anteilig berücksichtigt. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet, während die Nutzfläche nach der DIN 277 ermittelt wird.

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