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Glossar

Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine zentrale Kennzahl im Baurecht. Sie definiert das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Gebäude auf einem Grundstück zur Grundstücksfläche. Die GFZ wird als Dezimalzahl angegeben und ist in Bebauungsplänen festgelegt. Sie dient zur Regulierung der baulichen Dichte und beeinflusst, wie viel Wohn- oder Nutzfläche innerhalb eines Gebiets zulässig ist. Eine GFZ von 1,0 bedeutet, dass die gesamte Geschossfläche aller Stockwerke zusammen der Grundstücksfläche entspricht. Bei einer GFZ von 2,0 dürfen die Geschossflächen aller Etagen zusammen das Doppelte der Grundstücksfläche betragen.

Berechnung der Geschossflächenzahl

Die Geschossflächenzahl berechnet sich, indem die Summe der Geschossflächen aller Vollgeschosse durch die Grundstücksfläche geteilt wird. Vollgeschosse sind Etagen, die nach den jeweiligen Landesbauordnungen als solche gelten. Dachgeschosse zählen oft nur anteilig zur GFZ, während Kellerflächen in der Regel unberücksichtigt bleiben. Je nach Bundesland und Bauvorschrift können abweichende Regelungen gelten, sodass eine genaue Prüfung der lokalen Bestimmungen erforderlich ist.

Bedeutung der GFZ für Bauherren

Die Geschossflächenzahl beeinflusst die zulässige Bebauung erheblich. Sie bestimmt, wie viele Geschosse errichtet werden dürfen und somit die maximale Nutzfläche eines Gebäudes. Eine hohe GFZ ermöglicht eine verdichtete Bebauung mit mehreren Etagen, während eine niedrige GFZ die Gebäudehöhe und die Anzahl der Stockwerke begrenzt. Dies hat Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Bauprojekten, die Nutzung der Fläche und die städtebauliche Gestaltung.

Vorteile der Geschossflächenzahl

  • Optimale Flächennutzung – Die GFZ ermöglicht eine gezielte Steuerung der Bebauungsdichte.
  • Städtebauliche Planung – Verdichtete Bebauung kann Infrastruktur besser auslasten.
  • Flexibilität in der Gestaltung – Bauherren können durch mehr Geschosse mehr Wohnraum schaffen.

Nachteile der Geschossflächenzahl

  • Begrenzung der Bebauung – Eine niedrige GFZ reduziert die mögliche Nutzfläche.
  • Komplexe Vorschriften – Es gibt unterschiedliche Berechnungsweisen je nach Bauordnung.
  • Einschränkung für große Projekte – Eine höhere GFZ erfordert oft spezielle Genehmigungen.
Inhaltsüberblick

FAQ

Geschossflächenzahl (GFZ)

Die GFZ ist ein entscheidender Faktor für die Bauplanung, weil sie bestimmt, wie viel Fläche über mehrere Etagen verteilt gebaut werden darf. Eine hohe GFZ ermöglicht es, mehr Wohn- oder Gewerbefläche zu schaffen, ohne die Grundfläche des Gebäudes zu vergrößern. In urbanen Gebieten wird oft eine höhere GFZ zugelassen, um eine kompakte Bauweise zu fördern. Bauherren müssen deshalb frühzeitig prüfen, wie viele Stockwerke sie errichten können, weil eine niedrige GFZ die Bebauungsmöglichkeiten stark einschränkt. Zudem beeinflusst die GFZ die städtebauliche Struktur: Eine hohe GFZ führt zu einer intensiveren Bebauung, während eine niedrige GFZ für mehr Freiflächen sorgt.

Für die Berechnung der GFZ zählen grundsätzlich alle Vollgeschosse eines Gebäudes. Dazu gehören in der Regel Erdgeschoss, Obergeschosse und je nach Bauordnung auch Teile von Dachgeschossen, sofern sie als Vollgeschoss anerkannt sind. Kellerflächen werden oft nicht einbezogen, es sei denn, sie sind gewerblich nutzbar. Balkone, Terrassen oder überdachte Stellplätze werden in den meisten Fällen nicht zur GFZ hinzugerechnet. Allerdings gibt es regionale Unterschiede, sodass Bauherren sich bei der zuständigen Baubehörde über die genauen Berechnungsvorschriften informieren sollten. Besondere Regelungen können auch für begrünte Dächer oder Passivhaus-Konzepte gelten.

Eine Erhöhung der GFZ ist nicht ohne weiteres möglich und hängt von den lokalen Bauvorschriften ab. In einigen Fällen kann eine Erhöhung durch eine Ausnahmegenehmigung oder einen Bauvorbescheid beantragt werden. Falls der Bebauungsplan eine Erhöhung der GFZ nicht zulässt, kann unter Umständen eine Änderung des Bebauungsplans beantragt werden. Dies ist jedoch ein langwieriger Prozess und erfordert meist eine städtebauliche Begründung. Eine Alternative besteht darin, durch kluge Architektur die vorhandene GFZ optimal auszunutzen, zum Beispiel durch eine kompakte Bauweise oder die Anrechnung bestimmter Nebenflächen als Geschossfläche.

Ja, die maximale GFZ ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und im jeweiligen Bebauungsplan der Gemeinde festgelegt. In Wohngebieten liegt sie typischerweise zwischen 0,5 und 2,0, während in Gewerbe- oder Innenstadtlagen deutlich höhere Werte zulässig sein können. Die maximal zulässige GFZ hängt auch von der infrastrukturellen Erschließung ab. In verdichteten Wohngebieten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr können höhere GFZ-Werte zugelassen werden, um Wohnraum effizient zu nutzen. In ländlichen oder naturnahen Gebieten wird die GFZ hingegen oft begrenzt, um eine zu starke Versiegelung der Flächen zu vermeiden.

GFZ überschritten wird, kann die Bauaufsichtsbehörde einen Baustopp verhängen oder den Rückbau bestimmter Gebäudeteile anordnen. In einigen Fällen können Bauherren nachträglich eine Ausnahmegenehmigung beantragen, allerdings ist dies nicht garantiert. Finanzielle Strafen oder Nutzungsbeschränkungen können ebenfalls die Folge sein. Um solche Probleme zu vermeiden, sollten Bauherren frühzeitig die Einhaltung der GFZ prüfen und gegebenenfalls eine Beratung bei einem Architekten oder Bauplaner in Anspruch nehmen.

Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Gesamtgeschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an, während die Grundflächenzahl (GRZ) die maximal überbaubare Fläche des Grundstücks definiert. Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass 40 % der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen, während eine GFZ von 1,2 angibt, dass die gesamte Geschossfläche 120 % der Grundstücksfläche betragen darf. Beide Werte zusammen bestimmen die baulichen Möglichkeiten eines Grundstücks.

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