Seit dem 29.07.2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Sie dürfen die Heizungsart wieder frei wählen, ohne feste 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien. Im Gegenzug müssen Neubauten strengere energetische Kennwerte einhalten: Der Jahres-Primärenergiebedarf darf 0,55 des Referenzgebäudes nicht übersteigen, der Transmissionswärmeverlust liegt bei maximal dem 1,0-fachen Referenzwert. Förderungen wie das KfW-Programm Effizienzhaus 55 laufen weiter, allerdings mit Fristen, die Sie im Blick haben müssen.
Kurz gesagt:
- Die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Heizenergie wurde aufgehoben, Neubauten müssen künftig den Primärenergiebedarf von höchstens 0,55 des Referenzgebäudes einhalten.
- Die Anforderungen an die Gebäudehülle bleiben stärker im Fokus, je kompakter und besser gedämmt ein Haus ist, desto leichter erfüllen Bauherren die Grenzwerte.
- Kommunen können durch Wärmeplanung strengere lokale Vorgaben festlegen, was Bauherren vorab bei der Planung klären sollten.
- Förderungen wie KfW Effizienzhaus 55 bleiben bis Ende 2026 möglich, aber mit festen Fristen für die Antragsstellung vor Baubeginn.
- Bei der Planung sollten Zielwerte frühzeitig festgelegt, Förderanträge rechtzeitig gestellt und die Gebäudehülle sorgfältig geprüft werden, um Förderverluste zu vermeiden.
Was ändert sich mit der GEG-Novelle 2026 für Neubauten?
Der Name ist neu, die Substanz auch. GModG ersetzt das alte GEG als Kurzform, aber unter der Haube hat sich einiges verschoben. Die einheitliche 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Heizenergie, die noch vor wenigen Jahren als Drohszenario durch jede Baustelle in Brandenburg geisterte, ist Geschichte. Stattdessen zählt jetzt die Gesamtbilanz des Gebäudes.
Das heißt nicht, dass Sie sich zurücklehnen können. Kommunen dürfen im Rahmen ihrer Wärmeplanung strengere lokale Vorgaben festlegen, etwa wenn ein Fernwärmenetz in Ihrem Baugebiet geplant ist. Wer in Ahrensfelde oder Bernau baut, sollte das vorher klären, nicht erst beim Bauantrag.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
- Umbenennung von GEG in GModG, gültig seit dem 29.07.2026
- Wegfall der starren 65-Prozent-Pflicht bei der Heizungswahl
- Kommunale Wärmeplanung kann lokal strengere Anforderungen setzen
- Förderung wird fortgeführt, mit stärkerem Fokus auf soziale Staffelung
- Anpassungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind angekündigt
Für Bauherren bedeutet das vor allem eines: mehr Freiheit bei der Technik, aber weniger Toleranz bei der Gebäudehülle. Das ist der eigentliche Deal dieser Novelle, auch wenn die Schlagzeilen meist nur die Heizungsfrage transportieren.
Welche Grenzwerte gelten für Neubauten nach §§15 und 16?
Hier wird es konkret, und genau hier entscheidet sich, ob Ihr Bauprojekt am Ende wirtschaftlich sinnvoll ist oder nur auf dem Papier funktioniert.
§15 GModG: Der Primärenergiebedarf. Ihr Neubau darf im Jahr nicht mehr als 0,55 des Primärenergiebedarfs eines vergleichbaren Referenzgebäudes verbrauchen. Das Referenzgebäude ist ein rechnerisches Modell mit gleicher Geometrie, aber standardisierter Anlagentechnik und Dämmung, definiert in Anlage 1 des Gesetzes. Es ist quasi Ihr Vergleichsmaßstab, kein reales Haus nebenan.
§16 GModG: Der Transmissionswärmeverlust. Der spezifische Transmissionswärmeverlust H’T darf das 1,0-fache des Referenzwerts nicht überschreiten. Vereinfacht gesagt: Wie viel Wärme verliert Ihr Haus durch Wände, Dach, Fenster und Bodenplatte? Je kompakter und besser gedämmt die Hülle, desto niedriger dieser Wert.
Was heißt das für die Praxis? In der Regel erreichen Planer die 0,55-Grenze nur durch ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren: eine sehr gute Gebäudehülle mit Fenster-U-Werten unter 1,0 W/m²K, eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung und ein effizienter Wärmeerzeuger. Bei manchen Gebäudeformen, etwa verwinkelten Grundrissen mit viel Fassadenfläche, bleibt dabei kaum Spielraum für eine schwächere Hülle — die Kompaktheit des Baukörpers wird also selbst zum Planungsfaktor.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Anforderung wofür steht und was sie in der Praxis bedeutet:
| Anforderung | Paragraf | Grenzwert | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Jahres-Primärenergiebedarf | §15 GModG | ≤ 0,55 Referenzgebäude | Gesamtenergiebilanz aus Hülle, Anlage und Nutzung |
| Transmissionswärmeverlust | §16 GModG | ≤ 1,0 Referenzgebäude | Wärmeverlust über die Gebäudehülle |
| Energieausweis-Pflicht | §85 GEG | vollständige Kennwerte | Dokumentation bei Fertigstellung, inklusive TAT-Emissionen pro m² |
Für die Berechnung selbst gelten die anerkannten DIN-Verfahren zur energetischen Bilanzierung, die im Gesetz per Anlagenverweis festgelegt sind. Das ist nicht Ihr Bier als Bauherr, sondern die Aufgabe des Energieberaters oder Planers. Trotzdem sollten Sie wissen: Diese Berechnung entscheidet, ob Sie förderfähig sind, lange bevor der erste Spatenstich passiert.
Und dann ist da noch §85 GEG: Der Energieausweis für Ihren Neubau muss nicht nur den Bedarf ausweisen, sondern auch Treibhausgasemissionen pro Quadratmeter dokumentieren, inklusive Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien. Ohne diesen Nachweis kein gültiger Ausweis, ohne Ausweis keine Abnahme in vielen Fällen. Wer sich für ein bestimmtes Effizienzniveau interessiert, findet auf unserer Seite zum Effizienzhaus 40 weitere Einordnung, wie sich solche Klassen zueinander verhalten.
Was bedeutet die freie Heizungswahl für Ihre Planung?
Die freie Heizungswahl klingt nach Erleichterung. Ist sie auch, aber mit Einschränkungen, die viele übersehen.
Grundsätzlich stehen Ihnen mehrere Systeme offen:
- Wärmepumpe (Luft-Wasser, Erdwärme oder Grundwasser)
- Fernwärme, sofern ein Netz verfügbar oder geplant ist
- Biomasseheizungen, etwa Pelletkessel
- Gas- oder Ölheizungen, allerdings mit steigenden Anforderungen an erneuerbare Anteile
- Hybride Lösungen, etwa Wärmepumpe kombiniert mit Gas-Spitzenlastkessel
Die eigentliche Frage ist nicht, was technisch erlaubt ist, sondern was in zehn Jahren noch bezahlbar bleibt. Die CO2-Bepreisung steigt und das trifft fossile Systeme direkt an der Betriebskostenschraube. Wer heute eine Gasheizung einbaut, kalkuliert nicht nur den Brennstoffpreis, sondern auch einen wachsenden CO2-Aufschlag, der sich über die Nutzungsdauer aufsummiert.
Für fossile Heizsysteme ist zudem ab 2029 ein steigender Bio-Anteil vorgesehen. Die genauen Stufen stehen noch nicht final fest, aber die Richtung ist klar: Wer sich 2026 für eine reine Gas- oder Öllösung entscheidet, muss mittelfristig mit Umrüstungskosten oder teureren Brennstoffmischungen rechnen. Das ist kein Weltuntergang, aber ein Kostenfaktor, den kaum jemand in seine Erstkalkulation einpreist.
Ein Punkt, der in Berlin-Brandenburg besonders relevant ist: Wenn Ihre Kommune ein Wärmenetz ausbaut oder plant, kann die kommunale Wärmeplanung faktisch vorschreiben, welche Option für Ihr Grundstück überhaupt sinnvoll ist. Ein früher Anruf beim zuständigen Amt spart Ihnen später viel Ärger. Wer sich vorab über aktuelle Gaspreise informieren will, findet bei Tarifly einen Überblick zu den Kosten pro Kilowattstunde für 2026, praktisch als Rechengrundlage für den Vergleich.
KfW-Förderung und BEG 2026: Fristen, die Sie kennen sollten
Förderung ist kein Nice-to-have, sie ist bei vielen Projekten der Unterschied zwischen rechnen und hoffen. Die KfW hat ihre Förderung für das Effizienzhaus 55 verlängert/), mit einer Frist, die spätestens Ende 2026 greift. Wer jetzt plant, sollte diesen Zeitpunkt fest im Kalender haben, nicht als vage Erinnerung.
Wichtige Punkte für die Antragstellung:
- Der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden, nicht danach
- Kredithöhen liegen in bestimmten Fällen bei bis zu 100.000 € pro Wohneinheit
- Der Signalzinssatz wurde 2026 mehrfach angepasst, unter anderem zum 2. März 2026 auf ein günstigeres Niveau
- Die BEG-Richtlinie stellt die Bonus-Systematik schrittweise von der NH-Klasse auf eine Lebenszyklusbetrachtung (LCA) um
- Zuständigkeiten bleiben bei BAFA und KfW, je nach Fördertyp
Die praktische Reihenfolge ist simpel, aber wird trotzdem oft falsch gemacht: Erst Antrag, dann Planungsdetails final festzurren, dann bauen, dann abrechnen. Wer die Reihenfolge umdreht und erst baut, dann fördert, verliert den Anspruch komplett. Das klingt hart, ist aber gängige Förderpraxis und nicht spezifisch für 2026.
Wenn Sie langfristig denken, lohnt sich ein Blick auf die geplante Umstellung der Bonus-Systematik. Eine heute geplante QNG-Zertifizierung sollte man im Licht der künftigen LCA-Bewertung noch einmal durchdenken, gerade wenn Sie das Haus als Investition und nicht nur als Eigenheim sehen.
So gehen Sie als Bauherr die neuen Anforderungen praktisch an
Genug Theorie. So läuft es in der Praxis ab, wenn Sie ein Grundstück in Panketal oder Zepernick bebauen wollen und die GModG-Vorgaben einhalten müssen.
- Zielwerte früh festlegen. Legen Sie SPD und H’T-Werte schon in der Vorplanung fest und schreiben Sie sie ins Leistungsverzeichnis. Nachträgliche Anpassungen kosten Zeit und Geld.
- Förderantrag vor Baubeginn stellen. Klingt banal, wird aber ständig verschlafen. Ohne Antrag vor dem ersten Spatenstich ist die Förderung verloren.
- Unterlagen zusammenstellen. Dazu gehören die Energiebedarfsberechnung, Angaben zur Gebäudegeometrie und alle Nachweise zur Anlagentechnik.
- Luftdichtheit prüfen. Ein Blower-Door-Test auf der Baustelle zeigt, ob die Hülle wirklich so dicht ist wie berechnet. Undichte Anschlüsse an Fenstern oder Durchdringungen sind der häufigste Grund für abweichende Werte.
- Anlagentechnik fachgerecht installieren lassen. Eine top gedämmte Hülle bringt wenig, wenn die Wärmepumpe falsch dimensioniert ist.
- Energieausweis und Endnachweise einreichen. Erst mit vollständiger Dokumentation ist die Förderabrechnung möglich.
Profi-Tipp: Reichen Sie den Förderantrag nie „auf Verdacht“ mit vorläufigen Zahlen ein. Wenn sich die Gebäudegeometrie später ändert, etwa durch eine größere Terrasse, kann das die Bilanz kippen und den Zuschuss gefährden. Erst finale Planung, dann Antrag.
Der häufigste Fehler in der Praxis ist die zu späte Antragstellung, gefolgt von fehlenden oder unvollständigen Nachweisen zur Gebäudehülle. Beides lässt sich mit guter Vorplanung vermeiden. Wer mehr zu konkreten Effizienzmaßnahmen wissen will, findet in unserem Beitrag zu effektiven Energieeffizienz-Maßnahmen für Massivhäuser weitere Details, ebenso in unserem Ratgeber zur Energieplanung beim Hausbau.
Fachmeinung: Was bei der Umsetzung wirklich zählt
Die freie Heizungswahl wird gerade gefeiert wie eine große Befreiung. Ich sehe das nüchterner. Die Heizung ist austauschbar, die Gebäudehülle nicht. Wer heute an der Dämmung spart, um Geld für eine teurere Anlagentechnik frei zu machen, dreht die Prioritäten falsch.
In den Projekten, die wir in Berlin-Brandenburg begleiten, zeigt sich ein klares Muster: Eine Wärmepumpe ist fast immer die richtige Standardwahl bei kompakten Neubauten mit guter Hülle. Hybride Lösungen mit Gas-Spitzenlastkessel machen nur Sinn, wenn ein Grundstück extreme Lastspitzen hat oder ein Fernwärmeanschluss ohnehin ansteht. Alles andere ist meist ein teurer Kompromiss, der die 0,55-Grenze aus §15 nur mit viel Anlagentechnik erreicht, statt mit einer soliden Hülle.
Wer langfristig denkt, sollte die kommende Umstellung auf LCA-Bewertung nicht als bürokratisches Detail abtun. Ein Effizienzhaus-Standard, der heute nur auf dem Papier gut aussieht, aber ökologisch schlecht altert, wird in fünf Jahren wieder zum Thema.
— Daniel Marczinek
Wie AUREA Sie beim Neubau unter dem neuen GModG unterstützt
Aurea-Massivhaus ist die Alternative zum klassischen Generalunternehmer für Bauherren in Berlin-Brandenburg, die nicht erst nach Fertigstellung merken wollen, ob ihr Haus die neuen Grenzwerte tatsächlich einhält.

Der Ablauf ist unkompliziert: Erstgespräch, dann individuelle Planung inklusive energetischer Zielwerte, dann Fördercheck für KfW und BEG, dann Bauausführung. Sie müssen nicht selbst herausfinden, ob Ihr Grundriss die §15- und §16-Vorgaben erfüllt, das übernehmen wir in der Planungsphase. Wer noch kein passendes Grundstück hat, kann zusätzlich unsere Grundstückssuche in Berlin-Brandenburg nutzen.
Schauen Sie sich unsere aktuellen Projekte und Leistungen an und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, bevor Sie sich auf einen Grundriss oder ein Grundstück festlegen. Das kostet Sie nichts, bewahrt Sie aber vor teuren Planungsfehlern.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.
Quellen
- GModG: Neubau — Wohngebäude (GEGPortal)
- § 16 Baulicher Wärmeschutz (GModG) — Gesetze im Internet
- BMWSB: Gebäudemodernisierungsgesetz — Bekanntmachung und Überblick
FAQ
Was ändert sich beim GEG 2026 konkret?
Das Gesetz heißt seit dem 29.07.2026 GModG statt GEG. Die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Heizenergie entfällt, dafür gelten für Neubauten feste energetische Grenzwerte nach §15 und §16.
Was wird für Hausbesitzer ab 2026 wichtig?
Für Neubauten zählt vor allem die Gesamtbilanz aus Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust, nicht mehr eine feste Heizungsvorgabe. Wer bereits baut oder plant, sollte die Förderfristen bei KfW und BEG im Blick behalten, da diese bis Ende 2026 befristet sind.
Ist das Heizungsgesetz 2026 zurückgenommen worden?
Nein, es wurde reformiert, nicht abgeschafft. Die Pflicht zur einheitlichen 65-Prozent-Quote bei erneuerbaren Energien ist gefallen, doch neue Gebäude müssen weiterhin strenge energetische Kennwerte nach §15 GModG erfüllen.
Was wird zum 1. Juli 2026 verbindlich?
Konkrete bundesweite Pflichtdaten zum 1. Juli 2026 sind für Neubauten nicht gesondert ausgewiesen, das eigentliche Inkrafttreten der GModG-Neuregeln liegt beim 29.07.2026. Örtliche Fristen können abweichen, je nachdem, wie weit die kommunale Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde fortgeschritten ist.
Was kostet die Planung eines Massivhauses bei einem spezialisierten Bauunternehmen?
Aurea-Massivhaus veröffentlicht Preise für einzelne Grundstücks- und Hauskombinationen direkt auf der Projektübersicht, etwa für Objekte in Ahrensfelde oder Bernau. Die Preise für reine Planungsleistungen sind in der Regel auf Anfrage erhältlich.








