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KfW-KFN-Förderung im Neubau 2026

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    Die KfW gewährt für klimafreundliche Neubauten zinsverbilligte Kredite von bis zu 100.000 € pro Wohneinheit — mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) sogar bis zu 150.000 €. Den Antrag stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank, Sparkasse oder Bausparkasse. Und: Ohne eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten läuft gar nichts.

    Wer profitiert konkret?

    • KfW 297 (Produkt für Selbstnutzer): Privatpersonen, die ihr Haus selbst bewohnen wollen
    • KfW 298 (Produkt für Nicht-Selbstnutzer): Unternehmen, Investoren, Wohnungsgesellschaften
    • Wichtigste technische Hürde bei EH55: kein fossiler Wärmeerzeuger als Hauptheizung — Wärmepumpe, Fernwärme oder vergleichbare erneuerbare Systeme sind Pflicht

    Die EH55-Sonderförderung läuft längstens bis 31. Dezember 2026 — oder früher, wenn die Bundesmittel erschöpft sind. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

    Profi-Tipp: Haben Sie bereits eine Baugenehmigung? Dann sollten Sie jetzt handeln. Die EH55-Mittel sind begrenzt und werden nach Eingang der Anträge vergeben.


    Wichtige Erkenntnisse

    Die KfW-KFN-Förderung bietet zinsverbilligte Kredite bis zu 150.000 € pro Wohneinheit für klimafreundliche Neubauten, wobei die EH55-Stufe nur bis 31. Dezember 2026 oder bis zur Mittelerschöpfung verfügbar ist.

    ThemaDetails
    Kreditrahmen pro WohneinheitBis zu 100.000 € (EH40/EH55), bis zu 150.000 € mit QNG-Zertifizierung
    EH55-BefristungFörderung läuft längstens bis 31.12.2026, abhängig von Bundesmitteln (800 Mio. € einmalig)
    AntragswegImmer über Finanzierungspartner (Hausbank), vor Vorhabenbeginn, mit BzA des Energieeffizienz-Experten
    Wichtigste technische HürdeBei EH55 kein fossiler Wärmeerzeuger als Hauptheizung; 100 % erneuerbare Wärmeversorgung Pflicht
    Aurea-MassivhausPlant und baut EH40/EH55-konforme Massivhäuser in Berlin-Brandenburg, koordiniert BzA/BnD-Prozess

    Was fördert das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ konkret?

    Zeitgemäße, energieeffiziente Fassadengestaltung eines Wohnhauses

    Das Programm kennt drei Förderstufen, die sich in technischen Anforderungen und Kreditrahmen unterscheiden. Alle drei laufen unter den Produktnummern 297, 298 und weiteren.

    Die drei Förderstufen im Überblick

    Stufe 1: Klimafreundliches Wohngebäude (EH40)
    Grundvoraussetzung ist der Effizienzhaus-40-Standard. Kreditrahmen: bis zu 100.000 € pro Wohneinheit. Fossile Hauptwärmeerzeuger sind bei dieser Stufe ausgeschlossen.

    Stufe 2: Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
    Gleicher Effizienzstandard wie Stufe 1, aber zusätzlich mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Kreditrahmen: bis zu 150.000 € pro Wohneinheit. Das QNG-Zertifikat erfordert eine zusätzliche Nachhaltigkeitsberatung und wird über das QNG-Portal (qng.info) beantragt.

    Stufe 3: Effizienzhaus 55 (befristet)
    Der niedrigere Standard EH55 ist nur im Rahmen der befristeten Sonderförderung zugänglich. Kreditrahmen: ebenfalls bis zu 100.000 € pro Wohneinheit. Fossile Wärmeerzeuger sind hier strikt ausgeschlossen. Die Bundesregierung hat für diese Stufe einmalig 800 Millionen Euro bereitgestellt, um baureife Projekte zu aktivieren.

    100.000 € Kreditrahmen pro Wohneinheit (EH40 und EH55) | 150.000 € mit QNG-Zertifizierung

    Was ist förderfähig?

    • Baukonstruktionen (Kostengruppe 300 nach DIN 276)
    • Technische Anlagen (Kostengruppe 400)
    • Außenanlagen (Kostengruppe 550, eingeschränkt förderfähig)
    • Planungs- und Baubegleitungskosten
    • Kosten für die QNG-Zertifizierung selbst

    Grundstückskosten und reine Finanzierungsnebenkosten zählen nicht dazu. Das klingt selbstverständlich, führt in der Praxis aber regelmäßig zu Fehlkalkulationen bei der Antragshöhe.


    Wer darf beantragen, und welche Voraussetzungen gelten?

    Antragsberechtigt sind grundsätzlich:

    • Privatpersonen (Selbstnutzer: KfW 297)
    • Unternehmen, Investoren, Wohnungsgesellschaften (Nicht-Selbstnutzer: KfW 298)
    • Gemeinden und kommunale Unternehmen (über gesonderte Produktvarianten)

    Die Vorhabenbeginn-Regel — und die EH55-Ausnahme

    Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt und von der KfW bestätigt sein. Das ist keine Formalie, sondern eine harte Ausschlussbedingung. Wer den Bagger bestellt, bevor die KfW-Zusage vorliegt, verliert den Förderanspruch.

    Für die befristete EH55-Stufe gilt eine Ausnahme: Hier darf der Antrag auch nach Vertragsabschluss mit dem Bauunternehmen gestellt werden, wenn vorab ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem Energieeffizienz-Experten stattgefunden hat und dieser die Beratung nachweislich dokumentiert. Die genauen Bedingungen regelt die KfW-Produktinfo zu 297/298.

    Technische Ausschlüsse

    • EH55: Kein fossiler Wärmeerzeuger als Hauptheizung (kein Gas, kein Öl)
    • EH40-Stufen: Bestimmte Hauptwärmeerzeuger sind ebenfalls ausgeschlossen — der Energieberater prüft das im Einzelfall
    • Ohne BzA durch einen auf der dena-Expertenliste gelisteten Fachmann gibt es keine Förderung

    Profi-Tipp: Bei der EH55-Förderung gilt: Mittel weg, Förderung weg. Wer ein baureifes Projekt hat und noch keine Zusage beantragt hat, sollte das diese Woche angehen — nicht nächsten Monat.


    So beantragen Sie die KfW-KFN-Förderung Schritt für Schritt

    Der Ablauf ist klar geregelt, aber die Reihenfolge ist entscheidend. Ein Schritt in der falschen Sequenz kann den gesamten Förderanspruch kosten.

    1. Energieeffizienz-Experten beauftragen — Suchen Sie einen gelisteten Experten über die dena-Expertenliste. Für QNG-Stufen brauchen Sie zusätzlich einen Nachhaltigkeitsberater.
    2. BzA ausstellen lassen — Der Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA), in der er bestätigt, dass das geplante Gebäude die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
    3. Antrag über Finanzierungspartner stellen — Ihre Hausbank, Sparkasse oder Bausparkasse reicht den Antrag bei der KfW ein. Das geschieht vor Vorhabenbeginn (Ausnahme EH55 wie oben beschrieben).
    4. KfW-Zusage abwarten — Erst nach schriftlicher Zusage darf der Bau beginnen (außer EH55-Ausnahme).
    5. Kreditvertrag abschließen und Mittel abrufen — Nach Zusage haben Sie 12 Monate Zeit für den ersten Abruf.
    6. BnD einreichen — Nach Fertigstellung bestätigt der Energieeffizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Ohne BnD erfolgt keine abschließende Auszahlung.

    Typische Zeitspanne: Von der BzA-Erstellung bis zur KfW-Zusage vergehen erfahrungsgemäß 4–8 Wochen, abhängig von der Auslastung der Hausbank und der KfW.

    Welche Dokumente braucht die Hausbank?

    • BzA des Energieeffizienz-Experten
    • Baugenehmigung
    • Kostenaufstellung (nach DIN 276)
    • Nachweise zur Heiztechnik (Angebot oder Vertrag mit Installateur)
    • Ausführungsverträge mit dem Bauunternehmen
    • Bei QNG: Nachhaltigkeitszertifikat oder Zertifizierungsvertrag

    Abruffrist im Blick behalten: Die Standardabruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage.


    Welche technischen Nachweise und Dokumente sind Pflicht?

    Die technischen Mindestanforderungen (TMA) sind im KfW-Merkblatt verbindlich festgelegt. Wer hier schludert, riskiert die Ablehnung — oder schlimmer: eine Rückforderung nach Auszahlung.

    Wesentliche TMA-Punkte

    • Primärenergiebedarf: Maximal 40 % (EH40) bzw. 55 % (EH55) des Referenzgebäudes nach GEG
    • Transmissionswärmeverlust: Einhaltung der Grenzwerte nach GEG
    • Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen: Bei der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ und besonders bei QNG gelten Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes

    Für energieeffiziente Massivhäuser sind diese Werte mit modernen Wärmepumpen, Photovoltaik und kontrollierten Lüftungsanlagen in der Regel gut erreichbar.

    Welche Bescheinigungen liefert der Experte?

    DokumentZeitpunktAussteller
    Bestätigung zum Antrag (BzA)Vor AntragstellungEnergieeffizienz-Experte (dena-Liste)
    Bestätigung nach Durchführung (BnD)Nach FertigstellungEnergieeffizienz-Experte (dena-Liste)
    QNG-ZertifikatNach FertigstellungZertifizierungsstelle (qng.info)

    Bei der QNG-Stufe kommt ein weiterer Schritt hinzu: Ein zusätzlicher Nachhaltigkeitsberater begleitet den Prozess und stellt sicher, dass die Anforderungen des QNG-Siegels erfüllt werden. Das ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für die höheren 150.000 € Kreditrahmen.

    Wichtig: Für den Effizienzhaus-40-Standard brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten, der auf der dena-Expertenliste für Energieeffizienz geführt ist. Nicht jeder Energieberater ist dort gelistet — das vorab prüfen.


    Konditionen, Kreditrahmen und eine einfache Kostenrechnung

    Die KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten ist ein zinsverbilligter Kredit, kein Zuschuss. Der Zinsvorteil kommt aus Bundesmitteln und ist deshalb an deren Verfügbarkeit geknüpft.

    Eckdaten auf einen Blick

    • Kreditrahmen: bis zu 100.000 € pro Wohneinheit (EH40 und EH55), bis zu 150.000 € mit QNG
    • Laufzeit: bis zu 35 Jahre
    • Zinsbindung: bis zu 10 Jahre
    • Tilgungsfreie Anlaufzeit: möglich (genaue Dauer je nach Laufzeitvariante)
    • Effektivzins: Beispielwert 1,0 % für bestimmte Laufzeiten (tagesaktuell auf kfw.de prüfen)

    Der Zinssatz von beispielhaft 1,0 % effektiv ist deutlich unter dem marktüblichen Niveau — das ist der eigentliche Hebel dieser Förderung.

    Illustrative Beispielrechnung

    Die Differenz von gut 120 € pro Monat summiert sich über 20 Jahre auf rund 28.800 € — das ist der greifbare Vorteil der Förderung.

    Kostenfallen kennen

    • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat auf nicht abgerufene Beträge ab Monat 13 nach Zusage
    • Vorzeitige Rückzahlung: Kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen — im Kreditvertrag prüfen
    • Verzicht auf Zusage: Wer die Zusage nicht annimmt, verliert sie ersatzlos

    Zum Thema Bauen trotz hoher Zinsen lohnt sich ein genauerer Blick auf die Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen. KfW-Kredite lassen sich grundsätzlich mit Landesprogrammen (z. B. IBB in Berlin, ILB in Brandenburg) kombinieren, solange keine Doppelförderung derselben Kosten entsteht. Das prüft die Hausbank im Einzelfall.


    Was ich aus der Baupraxis gelernt habe: Timing, Fehler und Erfolgsfaktoren

    Wer regelmäßig Neubauprojekte begleitet, sieht immer wieder dieselben Stolperstellen. Hier sind die, die wirklich zählen.

    Die häufigsten Fehler

    • Vertragsabschluss vor KfW-Zusage: Der häufigste und teuerste Fehler. Kein Bauvertrag, kein Grundstückskauf, kein Abbruch alter Gebäude vor der schriftlichen KfW-Zusage — außer bei der EH55-Ausnahme mit dokumentierter Beratung.
    • Unvollständige BzA: Fehlende Angaben zur Heiztechnik oder falsche Kostengruppen-Zuordnung führen zu Nachfragen und Verzögerungen von oft 4–6 Wochen.
    • Falscher Energieberater: Nicht jeder Energieberater ist für alle Förderstufen zugelassen. Für QNG brauchen Sie zusätzlich einen Nachhaltigkeitsberater — das frühzeitig klären.
    • Abruffrist unterschätzt: Wer bei einem Einfamilienhaus mit 18 Monaten Bauzeit plant, muss die Verlängerung der Abruffrist aktiv beantragen — das passiert nicht automatisch.

    Realistischer Zeitplan für ein Einfamilienhaus

    • Monat 1–2: Energieberater beauftragen, BzA erstellen lassen
    • Monat 2–3: Antrag über Hausbank einreichen, KfW-Zusage abwarten
    • Monat 3–4: Kreditvertrag abschließen, Baubeginn
    • Monat 4–18: Bauphase, Mittelabruf in Tranchen
    • Monat 18–20: Fertigstellung, BnD einreichen, Schlussauszahlung

    Puffer einplanen. Behörden, Ämter und Banken arbeiten selten im Wunschtempo.

    Profi-Tipp: *Beantragen Sie die Verlängerung der Abruffrist frühzeitig — idealerweise in Monat 10 nach Zusage, nicht erst wenn die Frist abläuft.

    Für Investoren mit mehreren Wohneinheiten lohnt sich außerdem ein Blick auf die EH55-Förderung für Neubauprojekte — dort sind die Besonderheiten für Mehrfamilienhäuser und Projektentwickler aufgeführt.


    Meine Einschätzung zur aktuellen Förderlage

    Die EH55-Förderung ist ein gezieltes Instrument, das baureife Projekte anschieben soll. Das ist politisch gewollt und finanziell attraktiv. Aber: Die Mittel sind endlich. Das klingt nach viel, aber bei Kreditrahmen von bis zu 100.000 € pro Wohneinheit ist das schnell vergeben.

    Meine klare Empfehlung: Wer eine Baugenehmigung hat und ein EH55-Projekt plant, sollte jetzt den Energieberater beauftragen und den Antrag vorbereiten. Nicht weil ich Panik machen will, sondern weil die Mathematik eindeutig ist.

    Was ich bei Projekten in Berlin und Brandenburg immer wieder sehe: Die Planung steht, die Baugenehmigung liegt vor, aber der Förderantrag wird aufgeschoben, weil die Finanzierung noch nicht final ist. Das ist riskant. Antrag stellen kostet nichts, eine verpasste Zusage kostet bares Geld.

    Bei Aurea-Massivhaus übernehmen wir die Koordination mit dem Energieeffizienz-Experten, die Zusammenstellung der BzA-Unterlagen und die technische Dokumentation für die Hausbank. Die TÜV-Prüfung zur Qualitätssicherung ist bei uns Standard. Das gibt Bauherren die Sicherheit, dass die Unterlagen beim ersten Einreichen vollständig sind.


    Meine Einschätzung zur aktuellen Förderlage — overview diagram

    Aurea-Massivhaus als Baupartner für KfW-geförderte Neubauten

    Wer ein schlüsselfertiges Massivhaus in Berlin oder Brandenburg plant, bekommt bei Aurea-Massivhaus mehr als nur vier Wände. Der konkrete Vorteil gegenüber dem Selbstorganisieren: Planung, Energieeffizienz-Koordination, BzA/BnD-Begleitung und TÜV-Prüfung kommen aus einer Hand.

    Aurea-Massivhaus

    Was Aurea-Massivhaus konkret übernimmt:

    • Vollständige Grundrissplanung nach Ihren Anforderungen (EH40 oder EH55-konform)
    • Koordination des Energieeffizienz-Experten und Zusammenstellung der BzA-Unterlagen
    • Technische Dokumentation für die Hausbank (Kostenaufstellung, Heiztechnik-Nachweise)
    • Schlüsselfertige Ausführung mit unabhängiger TÜV-Prüfung
    • Beratung zu Förderstufen und Kombinationsmöglichkeiten mit Landesprogrammen

    Aurea-Massivhaus ist Baupartner, kein Kreditgeber. Kredite vermitteln wir nicht — aber wir sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen vollständig und korrekt sind, damit die Antragstellung bei Ihrer Hausbank reibungslos läuft. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenfreie Erstberatung und schauen Sie sich unsere abgeschlossenen Projekte an.


    Quellen

    Für verbindliche Auskünfte gilt: Immer die aktuellen KfW-Merkblätter und Ihre Hausbank konsultieren. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern.


    Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Finanzberater. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Finanzfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.

    FAQ

    Wie viel Förderung gibt es bei einem Neubau?

    Die KfW gewährt für klimafreundliche Neubauten zinsverbilligte Kredite von bis zu 100.000 € pro Wohneinheit (EH40 und EH55) und bis zu 150.000 € mit QNG-Zertifizierung. Zuschüsse gibt es im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ nicht, nur Kredite zu vergünstigten Zinsen.

    Welche KfW-Förderungen gibt es beim Neubau?

    Das Hauptprogramm für klimafreundliche Neubauten läuft unter den Produktnummern 297 (Selbstnutzer) und 298 (Nicht-Selbstnutzer) mit drei Förderstufen: Klimafreundliches Wohngebäude (EH40), mit QNG-Zertifizierung und die befristete EH55-Stufe bis 31. Dezember 2026.

    Wie beantragt man die KfW-Förderung für den Neubau?

    Der Antrag läuft immer über einen Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse oder Bausparkasse) und muss vor Baubeginn gestellt werden. Voraussetzung ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen auf der dena-Expertenliste gelisteten Energieeffizienz-Experten.

    Welche Förderungen gibt es für Neubau 2026?

    Neben dem KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) gibt es Landesprogramme wie die IBB in Berlin und die ILB in Brandenburg, die sich grundsätzlich kombinieren lassen. Die EH55-Sonderförderung ist 2026 besonders relevant, da sie bis 31. Dezember 2026 oder bis zur Mittelerschöpfung läuft. Für Versicherungsfragen rund um den Neubau lohnt sich außerdem ein Blick auf Versicherungen für Neubauten.

    Was passiert, wenn mein KfW-Antrag abgelehnt wird?

    Eine Ablehnung erfolgt meist wegen fehlender oder fehlerhafter BzA, falscher Heiztechnik oder weil der Antrag nach Vorhabenbeginn gestellt wurde. In diesem Fall können Sie den Antrag mit korrigierten Unterlagen neu einreichen — sofern der Vorhabenbeginn noch nicht stattgefunden hat. Bei Ablehnung wegen erschöpfter Mittel gibt es keine Möglichkeit zur Wiedereinreichung für dieselbe Förderstufe.

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