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65 Prozent erneuerbare Heizung: Was jetzt wirklich gilt

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    Die 65-Prozent-Pflicht ist Geschichte. Seit dem 29. Juli 2026 regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz stattdessen eine gestaffelte Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen, mit schrittweise steigenden Anteilen erneuerbarer Brennstoffe ab 2029 bis 2040. Für Neubau und Bestand gelten unterschiedliche Übergangsfristen, Förderungen laufen weiter. Wer jetzt baut, hat wieder mehr Freiheit bei der Heizungswahl, aber auch neue Fragen zur Brennstoffversorgung.


    Kurz gesagt:

    • Die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energie in Heizungen ist aufgehoben, dafür gibt es ab 2029 eine schrittweise Bio-Treppe mit steigenden Anteilen erneuerbarer Brennstoffe.
    • Bei Neubau und Bestand gelten unterschiedliche Übergangsfristen, wobei Neubauten von Anfang an eine flexible Heizungswahl haben und Bestandsgebäude ab 2029 eine Quote erfüllen müssen.
    • Für fossile Heizungen im Bestand ist ab 2029 eine Bio-Quote von mindestens 15 Prozent zu beachten, technische Nachweise bestehen aus Solar, Wärmerückgewinnung oder Hybridlösungen.
    • Die Wahl des Heizsystems bleibt technisch offen, jedoch sind Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme und hybride Lösungen mit jeweiligen Vor- und Nachteilen verbunden.
    • Staatliche Förderungen für erneuerbare Heizungen und CO2-neutrale Technologien bleiben bestehen, sollten aber frühzeitig im Planungsprozess geprüft werden.

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    Energieeffizient ins eigene Haus
    AUREA Massivhaus plant und baut individuelle Massivhäuser mit Wärmepumpen, Photovoltaik und modernen Lüftungssystemen in Berlin und Brandenburg.

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    Was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) konkret?

    Mit dem GModG wurde die starre 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ersatzlos gestrichen. Kein Jonglieren mehr mit Prozentanteilen bei jedem einzelnen Heizungstausch. Stattdessen greift eine neue Logik: Wer eine fossile Anlage einbaut, muss langfristig steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe nachweisen.

    Das Bundesministerium beschreibt das als Rückkehr zur Technologieoffenheit: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse und Hybridlösungen bleiben erlaubt, neue Gas- und Ölheizungen ebenfalls – nur eben mit Auflagen.

    Die wichtigsten Punkte in Kürze:

    • Inkrafttreten: 29. Juli 2026, direkte Ablösung der alten GEG-Regelung
    • Wegfall der kommunalen Koppelung, die frühere Fassungen an die Wärmeplanung der Gemeinden gebunden hatten
    • Neue Nachweispflichten laut § 43 GModG statt einer einmaligen Prozentprüfung

    Kernaussage: Die Pflicht zur sofortigen 65-Prozent-Erfüllung entfällt vollständig – ersetzt wird sie durch eine über Jahre gestreckte Quote, die erst 2029 überhaupt greift.

    Neubau oder Bestand: Welche Fristen gelten für Sie?

    Hier trennt sich die Spreu vom Weizen, ehrlich gesagt. Viele Bauherren werfen Neubau und Sanierung munter in einen Topf, dabei ticken die Uhren unterschiedlich.

    1. Neubau im Neubaugebiet: Die Bio-Treppe greift erst, wenn Sie tatsächlich eine fossile Heizung einbauen wollen. Bauen Sie von Anfang an eine Wärmepumpe ein, betrifft Sie die Staffelung praktisch nicht.
    2. Bestandsgebäude mit Heizungstausch: Wer eine bestehende Gasheizung austauscht, kann weiterhin eine neue fossile Anlage wählen, muss aber ab 2029 die erste Stufe der Bio-Quote einplanen.
    3. Heizungshavarie: Fällt der Kessel im Winter plötzlich aus, gelten Übergangsfristen für die Ersatzbeschaffung. Niemand friert wegen Paragraphen.

    Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Einfamilienhaus-Neubau in Brandenburg mit Wärmepumpe hat mit der Bio-Treppe schlicht nichts zu schaffen. Anders bei einem 30 Jahre alten Altbau in Berlin, dessen Ölheizung 2031 ausgetauscht wird – hier zählt bereits die 15-Prozent-Stufe, falls wieder Öl eingebaut wird.

    Bio-Treppe: Zeitplan und was als erneuerbar zählt

    Der Anteil erneuerbarer Brennstoffe wächst stufenweise

    Die Staffelung ist im Regelungstext des § 43 GModG exakt festgelegt. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss diese Anteile an erneuerbaren Brennstoffen nachweisen:

    Was zählt technisch als Erfüllung? Nicht nur Biomethan im Gasnetz oder Bioöl im Tank:

    • Solarthermie, angerechnet nach Kollektorfläche je Quadratmeter Nutzfläche
    • Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen, wenn bestimmte Leistungswerte erreicht werden
    • Wärmepumpen-Hybridlösungen, sofern die Pumpe im Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 einen festgelegten Leistungsanteil liefert

    Der Nachweis läuft über eine fachkundige Person oder eine Unternehmererklärung, ergänzt durch Informationen der Brennstofflieferanten zur tatsächlichen Bio-Quote im Tank oder Netz. Klingt bürokratisch, ist es auch – aber ohne diesen Papierkram gibt es später Probleme beim Nachweis gegenüber der Behörde.

    Welches Heizsystem passt zu Ihrem Einfamilienhaus?

    Keine Pflicht mehr heißt nicht: freie Wahl ohne Konsequenzen. Jedes System hat seinen Haken.

    Wärmepumpe: Braucht Platz für die Außeneinheit, verlangt eine gute Gebäudedämmung und läuft im Neubau am effizientesten mit Flächenheizung. Der Netzstrombedarf steigt, dafür entfällt jede Diskussion über Bio-Quoten komplett.

    Fernwärme: Attraktiv in urbanen Lagen mit Anschlussmöglichkeit, aber Sie hängen am Netzbetreiber und dessen eigener Wärmequelle. In Randlagen von Brandenburg oft schlicht nicht verfügbar.

    Biomasse und Hybridlösungen: Pelletheizung oder Kombination aus Wärmepumpe und Gaskessel – funktioniert, verlangt aber Lagerraum oder ein durchdachtes Steuerungskonzept für den Wechsel zwischen den Quellen.

    Neue Gas- oder Ölheizung mit Bio-Quote: Günstig in der Anschaffung, aber Sie kaufen sich eine langfristige Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Biomethan oder Bioöl. Und die ist heute schon nicht überall gesichert.

    Profi-Tipp: Fragen Sie schon in der Planungsphase Ihren künftigen Brennstofflieferanten, ob und wie er die steigende Bio-Quote bis 2040 überhaupt liefern kann. Manche Anbieter haben darauf noch keine verlässliche Antwort – das ist ein Warnsignal, kein Kleinkram.

    Mehr zu den einzelnen Heizungsanlagen für den Neubau und den Vor- und Nachteilen verschiedener Heizungsarten finden Sie in unseren Ratgebern.

    Wie finanziere ich meine erneuerbare Heizung?

    Die Förderlandschaft wurde nach der Reform angepasst, aber staatliche Förderung bleibt ein zentraler Hebel für Eigentümer, die auf erneuerbare Heizsysteme setzen.

    • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Zuschüssen je nach Systemwahl und Einkommen
    • Kombination aus Photovoltaik, Wärmepumpe und Batteriespeicher senkt die laufenden Heizkosten deutlich stärker als jede Einzelmaßnahme
    • Ein einfacher Fördercheck vor Vertragsabschluss zeigt, welche Programme sich kombinieren lassen und welche sich gegenseitig ausschließen

    Wer parallel über die Gebäudehülle nachdenkt, findet in diesem Ratgeber zu nachhaltigen Dämmoptionen praktische Hinweise, wie sich Investitionen in Dämmung und Heiztechnik gegenseitig verstärken.

    Planungscheckliste: So gehen Bauherren die Nachweispflicht praktisch an

    Aus der Bauleitung heraus sieht das so aus:

    1. Energieplanung sofort mitdenken: PV-Flächen, Pufferspeicher und Wärmepumpendimensionierung gehören in die erste Planungsphase, nicht in die Ausführungsplanung kurz vor Baustart.
    2. Nachweisdokumente früh anfordern: Solarthermie-Aperturflächen, Leistungsdaten nach DIN EN 14825, Unternehmererklärungen – all das braucht Zeit vom Fachbetrieb.
    3. TÜV-Abnahme und Fördercheck koordinieren: Ein realistischer Zeitplan verhindert, dass Förderfristen und Bauphasen aneinander vorbeilaufen.

    Profi-Tipp: Klären Sie die Solarthermie-Fläche nicht erst beim Dachdecker, sondern schon beim Grundriss. Wer die Kollektorfläche nachträglich unterbringen will, verschenkt oft die besten Dachflächen an den Kamin.

    Details zur frühen Energieplanung beim Hausbau und zur Wärmepumpe im Hausbau unterstützen bei der konkreten Umsetzung.

    Was die Reform für Bauherren wirklich bedeutet

    Mehr Wahlfreiheit ist gut. Aber sie verschiebt das Risiko nur, statt es zu beseitigen – von der Behörde auf die Lieferkette. Wer sich 2026 für eine fossile Heizung mit Bio-Quote entscheidet, verlässt sich darauf, dass es 2040 tatsächlich genug grünes Bioöl oder Biomethan gibt. Das ist keine sichere Wette.

    Meine Empfehlung bleibt schlicht: Fördercheck machen, mit dem Brennstofflieferanten sprechen, dann erst die Systementscheidung treffen. Wirtschaftlich rechnet sich fast immer, wer über 20 Jahre denkt, nicht über die nächste Heizperiode.

    — Daniel Marczinek

    Individuelle Planung statt Standardlösung von der Stange

    Wer jetzt neu baut, muss keine Kompromisse zwischen Wunschgrundriss und Heiztechnik eingehen. Wir planen Energiekonzept und Grundriss von Anfang an zusammen, statt die Heizung nachträglich in ein fertiges Haus zu pressen.

    Aurea-Massivhaus

    Konkret heißt das: individuelle Grundrissplanung nach Ihren Vorstellungen, Integration von Wärmepumpe und Photovoltaik direkt in der Entwurfsphase, schlüsselfertige Bauausführung und eine unabhängige TÜV-Prüfung am Ende. Kein Nachrüsten, kein Rätselraten bei der Solarthermie-Fläche – das steht schon im Plan, bevor der erste Spatenstich erfolgt.

    Wenn Sie über einen Neubau in Berlin oder Brandenburg nachdenken, lohnt sich ein Blick auf die individuell geplanten Massivhäuser von Aurea-Massivhaus. Vereinbaren Sie eine Erstberatung, klären Sie Grundstück, Grundriss und Heizkonzept in einem Gespräch, statt drei verschiedene Anbieter für drei verschiedene Fragen abzuklappern.

    Quellen

    FAQ

    Wie komme ich noch auf 65 Prozent erneuerbare Energie?

    Die feste 65-Prozent-Pflicht gilt seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr.

    Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026 bei Gasheizungen?

    Neue Gasheizungen bleiben zulässig, unterliegen aber der Bio-Treppe mit schrittweise steigenden Anteilen erneuerbarer Brennstoffe ab 2029 bis 2040.

    Gilt die neue Regelung auch für Heizungen im Altbau?

    Ja, die Bio-Treppe betrifft grundsätzlich auch den Bestand. Wer im Altbau eine neue fossile Heizung einbaut, muss dieselbe gestaffelte Quote wie im Neubau einhalten.

    Was bedeutet die Reform 2026 konkret für Hausbesitzer?

    Sie dürfen wieder freier zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse und fossilen Systemen wählen, tragen aber bei fossilen Anlagen die Verantwortung, langfristig ausreichend erneuerbare Brennstoffe zu beschaffen.

    Bleibt die staatliche Förderung für erneuerbare Heizungen bestehen?

    Ja, die Förderprogramme wurden an die Reform angepasst und bleiben ein wichtiger Baustein für die Finanzierung von Wärmepumpe, Photovoltaik und Speicherlösungen.

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